Ein geldwerter Vorteil ist eine gute Möglichkeit deinen Mitarbeitern, über den deren Gehalt hinaus, eine Vergütung zu gewähren. Geldwerte Vorteile, auch als Sachleistungen oder Sachbezüge bekannt, sind beispielsweise Firmenwagen und müssen teilweise über die Lohnabrechnung versteuert werden. Es gibt aber auch steuerfreie geldwerte Vorteile.
Eine Antwort auf die Frage, wann du Steuern zahlen musst und weitere Tipps zu geldwerten Vorteilen bekommst du in diesem Beitrag.
Wie eingangs erwähnt, sind geldwerte Vorteile hauptsächlich Sachleistungen. Das kann zum Beispiel ein Dienstwagen sein, der privat genutzt werden darf, ein Laptop oder ein Smartphone. Aber auch Gutscheine oder Förderungen sind geldwerte Vorteile. Bietet dein Unternehmen ein Produkt oder eine Dienstleistung an und gewährst deinen Mitarbeitern einen Rabatt, kann auch das schon ein geldwerter Vorteil sein.
Grundsätzlich werden geldwerte Vorteile ganz normal über die Lohnsteuerabrechnung versteuert. Es gibt jedoch Besonderheiten, bei denen du keine Steuern zahlen musst.
Nach §8 EStG steht jedem Arbeitnehmer ein jährlicher Rabattfreibetrag von 1.080 Euro zur Verfügung. Dieser bezieht sich auf Leistungen und Produkte, die dein Unternehmen anbietet. Als Arbeitgeber kannst du jedem Mitarbeiter im Rahmen dieser 1.080 Euro steuerfrei Rabatt auf deine Produkte und Dienstleistungen gewähren.
Liegt der gewährte Rabatt über den 1.080 Euro muss die Differenz versteuert werden. Dies gilt auch für beruflich gesammelte Bonusmeilen, die privat genutzt werden.
Für andere Extras, die du als Arbeitgeber deinen Mitarbeitern zur Verfügung stellst, gilt ein monatlicher Freibetrag von 44 Euro. Dazu zählen unter anderem:
Sobald du die 44 Euro hierbei überschreitest, muss der geldwerte Vorteil vollständig versteuert werden.
Einen Dienstwagen auch privat nutzen zu können, kann deinen Mitarbeitern einiges erleichtern. Du solltest allerdings einige Dinge beachten. Beispielsweise lohnt es sich in der Regel ein Fahrtenbuch zu führen. Das ganze Thema Firmenwagen privat nutzen haben wir in einem eigenen Beitrag erläutert.
Natürlich gibt es nach deutschem Steuerrecht noch einige Besonderheiten für verschiedene Anwendungsfälle. Wir haben uns ein paar rausgesucht, die wir besonders erwähnenswert finden.
Schenkst du deinen Mitarbeitern diese Geräte oder verkaufst sie ihnen zu einem günstigeren Preis, ist das in der Regel steuerfrei, sofern du das Gerät pauschal mit 25% Einkommenssteuer versteuerst.
Alternativ können deine Mitarbeiter die Geräte steuerfrei auch privat nutzen, sofern sie dein Eigentum bleiben.
Schickst du deine Mitarbeiter auf Fortbildungen und übernimmst die Kosten, ist das steuerfrei, solange die Fortbildung in Verbindung mit dem Beruf steht.
Du kannst bis 500 Euro im Jahr die Kosten für Massagen, Fitnessstudio, Physiotherapie oder ähnliches übernehmen, sofern die sportliche Aktivität in Zusammenhang mit der beruflichen Belastung steht.
Bis zu einer Summe von 2.600 Euro, kannst du deinen Mitarbeitern steuerfrei einen Kredit ohne oder zu günstigen Zinsen gewähren.
Bis zu 360 Euro im Jahr und sofern die Möglichkeit allen Mitarbeitern zur Verfügung steht, kannst du deine Mitarbeiter steuerfrei am Vermögen deines Unternehmens beteiligen.
Für deine Mitarbeiter kann es sich auszahlen, wenn du ihnen statt einer Gehaltserhöhung geldwerte Vorteile gewährst. Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter die gleichen Möglichkeiten haben und trotzdem individuelle Lösungen gefunden werden.
Während der eine sich über eine Monatskarte freut, kann der andere einen Kindergartenzuschuss besser gebrauchen. Meist lohnt sich der geldwerte Vorteil für beide Seiten, da du als Unternehmer von geringeren Abgaben genauso profitierst wie deine Mitarbeiter.
Wenn du passende Leistungen für dich gefunden hast, besprichst du das Thema am besten mit deinem Steuerberater. Unsere Betrachtung stellt keine steuerliche Beratung dar, sondern soll nur einen Einstieg in das Thema geben und die Möglichkeiten eröffnen.
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