UPDATE (31.07.2014): Das Gesetz wurde verabschiedet und gilt seit dem 29.07.2014!
Schon vor längerer Zeit hatte Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr auf den Weg gebracht. Als Reaktion auf die EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug, hätte dieser Gesetzesentwurf eigentlich bereits im März 2013 auf das nationale Recht übertragen werden müssen. Dies geschah jedoch nicht.
Nun wurde das Thema wieder aufgegriffen und es wird ernst. Im April hatte das Bundeskabinett den Entwurf des neuen Gesetzes (Drucksache 18/1309) beschlossen.
Ziele
Ziel des Gesetzes ist es, kleinen Firmen dabei zu helfen, schneller an ihre Bezahlung zu gelangen. So soll einem Liquiditätsengpass, verschuldet durch die langatmige Zahlungsmoral größerer Firmen, vorgebeugt werden und die Gläubiger sollen u.a. langfristig wettbewerbsfähig bleiben.
Zahlungsfristen von über 60 Tagen nur noch mit Vereinbarung
Im Kern geht es dabei vor allem um Zahlungsfristen von über 60 Tagen, welche fortan nur noch nach einer ausdrücklichen, beidseitigen und nachweisbaren Vereinbarung möglich sind.
Sollte für öffentliche Auftraggeber keine anderweitige Vereinbarung nachgewiesen werden können, gilt für sie ab Inkrafttreten des Gesetzes eine Zahlungsfrist von nur 30 Tagen.
Keine Zahlungsfristen mehr in den Allgemeine Geschäfts Bedingungen
Laut Gesetzentwurf sollen außerdem jegliche Auflagen bezüglich der Zahlungsfrist in den AGB unzulässig sein. Diese bedürfen ab dann, wie oben erwähnt, einer gesonderten, beidseitigen Vereinbarung.
Höherer Verzugszins und zusätzliche Verzugs-Pauschale
Weiterhin sieht der Gesetzesentwurf vor, dem Schuldner bei Eintritt eines Zahlungsverzuges einen höheren Verzugszins aufzuerlegen. Dieser soll zukünftig 9 Prozentpunkte über dem Basisleitzins legen. Das entspricht einer Steigerung um einen Prozentpunkt im Vergleich zum derzeitigen Verzugszins.
Zusätzlich soll der Gläubiger die Berechtigung zur Erhebung einer Verzugspauchale in Höhe von 40 Euro erhalten.
Zunächst einmal garnichts. Das Bundeskabinett hat bis jetzt nur den Gesetzesentwurf beschlossen. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wird noch ein wenig Zeit vergehen, jedoch sollten Sie sich darauf einstellen, das es bald eine Änderung hinsichtlich der o.g. Punkte geben wird.
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Beste Grüße
Julian
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