23.11.2020

Die stille Gesellschaft und ihre Bedeutung

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Die stille Gesellschaft und ihre Bedeutung

Zusammenfassung

In diesem Beitrag erfährst du, was eine stille Gesellschaft ist und wie sich diese von der klassischen Gesellschaft abgrenzt. Zudem lernst du, wie die Gründung einer stillen Gesellschaft funktioniert.
6 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Wie sich stille und klassische Gesellschaften unterscheiden
  • Welche Vorteile stille Gesellschaften haben
  • Was eine atypische stille Gesellschaft ist
  • Wie du eine stille Gesellschaft gründest

Stille Gesellschaften sind durchaus sinnvoll, wenn es um die Beteiligung Dritter an der Führung eines Unternehmens geht. Dies ist bei einer stillen Gesellschaft der Fall, da diese für Außenstehende in der Regel nicht erkennbar ist. Doch worauf genau kommt es an, wenn es um stille Gesellschaften geht und wo liegt die Unterscheidung zu Gesellschaften im klassischen Sinne?

Inhaltsverzeichnis

  1. Der Unterschied zwischen stillen und klassischen Gesellschaften
  2. Deine Vorteile im Rahmen der stillen Gesellschaft
  3. Mit diesen Nachteilen solltest du dich arrangieren
  4. Das hat des mit der atypischen stillen Gesellschaft auf sich
  5. Wichtige Fakten zur Steuer in der stillen Gesellschaft
  6. So funktioniert die Gründung einer stillen Gesellschaft

Der Unterschied zwischen stillen und klassischen Gesellschaften

Bei einer Gesellschaft liegen die Anteile bei mehreren Inhabern. So wird in Deutschland zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft unterschieden. Bei der stillen Gesellschaft handelt es sich um eine Art der Personengesellschaft, bei dem ein stiller Gesellschafter jedoch nur im Innenverhältnis tätig ist. Daher handelt es sich hierbei gleichzeitig um eine Art Innengesellschaft.

Im Gegenzug zur Betriebseinlage erhält der Gesellschafter zudem eine Gewinnbeteiligung. Dies unterscheidet sich nicht von klassischen Gesellschaften. Der größte Unterschied basiert hingegen auf der Haftung, da ein stiller Gesellschafter nach außen hin nicht für die Gesellschaft und die Folgen des Handelsgeschäfts haftet. So hat er selbst keine Verpflichtung dazu, im Falle einer Insolvenz Zahlungen an Gläubiger oder andere Beteiligte im Unternehmen zu leisten.

Alles zur Haftung und Verlustbeteiligung

Bezüglich der konkreten Haftung liegt die Verpflichtung allein auf der getätigten Einlage. In einem vorab aufgesetzten Gesellschaftsvertrag lässt sich bei Bedarf sogar festlegen, dass gar keine Beteiligung an möglichen Verlusten erfolgt. Anders als bei der Verlustbeteiligung ist die Teilhabe an konkreten Gewinnen im Betrieb jedoch immer verpflichtend. So profitieren stille Gesellschafter von möglichen Gewinnanteilen, die im Gegenzug für die getätigte Einlage versprochen werden. So ist die stille Gesellschaft für den Gesellschafter selbst ein sicheres und risikoarmes Handelsgeschäft.

Deine Vorteile im Rahmen der stillen Gesellschaft

Sowohl für den Inhaber als auch für den Gesellschafter ergeben sich einige Vorteile. Der Inhaber kann durch zusätzliche Teilhaber unkompliziert und sicher für die Aufstockung des Kapitals im Unternehmen sorgen. Zudem hat der stille Gesellschafter keine unmittelbaren Befugnisse zur Entscheidung, sondern bleibt im Rahmen der Gesellschaft lediglich durch Gewinne beteiligt. Doch auch für die Gesellschafter entwickeln sich zahlreiche Vorteile und konkrete Rechte:

  • Schnelle und unbürokratische Investition
  • Garantierte Beteiligung an Gewinnen
  • Haftungsausschluss und Verzicht auf Verlustbeteiligung
  • Stetige Anonymität in der stillen Gesellschaft
  • Keinen administrativen und verwaltenden Aufwand

Dies macht Gesellschaften für Investoren zu einer praktischen Wahl für die eigene Vermögenseinlage, um ohne große Risiken und Verlustwahrscheinlichkeiten investieren zu können. Bei Gewinnen des Handelsgeschäft wirst du als Gesellschafter wie alle anderen Beteiligten ebenfalls vergütet und profitierst vom Wachstum des Betriebs. So wird das Investment für dich zu einer guten Wahl, um die Verwaltung in der Innengesellschaft strukturiert und sicher auszuführen.

Mit diesen Nachteilen solltest du dich arrangieren

Für den Inhaber der Gesellschaft ergibt sich jedoch schnell eine hohe finanzielle Abhängigkeit, da sämtliche Unternehmenstätigkeiten vom zusätzlichen Kapital abhängig sind. Doch auch für den Gesellschafter ist die Zusammenarbeit in einer derartigen Unternehmensform nicht immer sinnvoll, da es die konkrete Beteiligung am Projekt deutlich minimiert. Die folgenden Nachteile spielen daher eine entscheidende Rolle für Gesellschafter und sind bei einem derartigen Investment hinzunehmen:

  • Keine Mitsprache im Unternehmen
  • Fehlende Kontrollrechte für Tätigkeiten
  • Risiko des Verlustes der eigenen Vermögenseinlage
  • Ausbleibende Beteiligung am Unternehmensvermögen

Wenn das Ziel lediglich ein kompaktes und übersichtliches Investment darstellt, lässt sich dieser Wunsch ohne viel Aufwand erfüllen. Sollte der Gesellschafter hingegen eigene Ideen und Entscheidungen in den Betrieb einbringen wollen, ist die gewählte Gesellschaftsform der falsche Weg. Daher führt die Innengesellschaft nur begrenzt zur gewünschten Entwicklung und hat das Problem, dass Kontrolle und inhaltliche Beteiligung beinahe vollständig ausbleiben.

Das hat des mit der atypischen stillen Gesellschaft auf sich

Eine Ausnahme stellt jedoch die atypische stille Gesellschaft dar. Um diese handelt es sich, wenn dem Gesellschafter neben der Beteiligung durch die Vermögenseinlage zudem Kontrollrechte und weiterführende Befugnisse eingeräumt werden. Dies kann beispielsweise in Form eines Rechts zur Mitsprache an unternehmerischen Entscheidungen erfolgen. Sogar die Übernahme eines Platzes in der Geschäftsführung ist für die atypische stille Gesellschaft möglich.

Mit den zusätzlichen Rechten sind jedoch auch Pflichten verbunden, die im Rahmen wichtiger getroffener Entscheidungen zu berücksichtigen sind. In einer atypischen stillen Gesellschaft hat der Gesellschafter daher die Chance, selbst zu einem Teil des Handelsgeschäfts zu werden und eigenständige relevante Entscheidungen zu treffen. So wird die Verantwortung fair geteilt.

Wichtige Fakten zur Steuer in der stillen Gesellschaft

Anders als bei klassischen Gewinnbeteiligungen gleichberechtigter Gesellschafter kann der Unternehmer die Zahlungen an einen stillen Gesellschafter als Betriebsausgaben deklarieren. Dieser muss die Einkünfte hingegen in der Einkommenssteuererklärung angeben und als Kapitalvermögen bezeichnen. Falls eine aktive Beteiligung am Verlust vorliegt, wird diese nicht im Rahmen der Werbungskosten gedeckt.

Anders ist es bei der atypischen stillen Gesellschaft. Hier gilt der stille Teilhaber selbst als Mitgesellschafter und führt seinen Gewinn als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb auf. Eine Umsatzsteuerpflicht liegt bei beiden Arten entsprechend nicht vor. Welche Form der stillen Gesellschaft sich am meisten eignet, muss hingegen im Detail betrachtet werden.

So funktioniert die Gründung einer stillen Gesellschaft

Für eine stille Gesellschaft gibt es keine abweichenden Gründungsabläufe. Sie wird als klassische Personengesellschaft gegründet, an der sich jeder Gesellschafter mit der Vermögenseinlage beteiligt. Sollte jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ein stiller Gesellschafter dazukommen, tritt die stille Gesellschaft in Kraft. Dies erfordert keine weitere schriftliche Festlegung, sondern kann bereits durch einen kurzen formlosen Brief erfolgen. Lediglich der Gesellschaftsvertrag ist als Grundlage relevant.

In diesem wird festgelegt, ob es sich im vorliegenden Beispiel um eine typische oder eine atypische Gesellschaft handelt. Auch die konkrete Beteiligung am Gewinn des Handelsgeschäfts wird direkt im Vertrag festgehalten. Bei bestimmten Angaben im Gesellschaftsvertrag kann es sogar dazu kommen, dass der stille Teilhaber an Verlusten zu beteiligen ist. Dies wird jedoch zunächst im Detail besprochen. Gleiches gilt für Kontroll-, Entscheidungs- und Interventionsrechte, die sich ebenfalls im Rahmen des Vertrags erfassen lassen. So herrscht von Beginn an rechtliche Klarheit im Betrieb.