27.04.2017

Reverse Charge Verfahren: So gehst du mit Rechnungen ohne Steuern aus dem EU-Ausland um

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Reverse Charge Verfahren: So gehst du mit Rechnungen ohne Steuern aus dem EU-Ausland um

Zusammenfassung

Hier erklären wir, was das Reverse Charge Verfahren ist und wie es funktioniert. Zudem erfährst du alles über die Vorteile und wie du selbst eine Reverse Charge Rechnung erstellst.
4 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Was genau Reverse Charge bedeutet
  • Für wen das Reverse Charge Verfahren in Frage kommt
  • Welche Vorteile das Reverse Charge Verfahren hat

Das Reverse Charge Verfahren ermöglicht die Umkehrung der Steuerschuld auf Rechnungen. Aber was genau bedeutet das und wie funktioniert Reverse Charge? In diesem Artikel klären wir auf.

Was genau bedeutet Reverse Charge?

Sprachliche könnte man Reverse Charge mit "Umgekehrte Belastung" übersetzen. Aber was genau wird umgekehrt?

Ganz einfach: Wer (z.B. in Deutschland) eine Rechnung erstellt, der muss - sofern er nicht die Kleinunternehmerregelung anwendet - Umsatzsteuern auf der Rechnung ausweisen. Im Normalfall sind das in Deutschland 19%, die auf den Nettobetrag hinzugerechnet werden. (Tipp: Schau dir unseren Mehrwertsteuerrechner an)

Diese Umsatzsteuern schuldet der Rechnungssteller dem Finanzamt und muss diese über die Umsatzsteuervoranmeldung regelmäßig an das Finanzamt abführen. Der Leistungsempfänger, der die Rechnung bezahlt, kannst diese Steuer als Vorsteuer geltend machen, sofern er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Genau so können es auch Unternehmen im EU-Ausland machen, die dir als Unternehmen in Deutschland eine Leistung verkaufen und in Rechnung stellen.

Das Reverse Charge Verfahren ist eine Regelung im §13 Umsatzsteuergesetz, die in bestimmten Fällen ermöglicht die Steuerschuld vom Rechnungssteller auf den Rechnungsempfänger zu übertragen. Das bedeutet, dass der Empfänger der Rechnung die Steuer an sein Finanzamt schuldet, nicht der Rechnungssteller.Das Leben ist zu kurz für Papierkram - nutze FastBill

Für wen kommt das Reverse Charge Verfahren in Frage?

Reverse Charge können Unternehmen anwenden, wenn eine Leistung von einem Unternehmen an ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässiges Unternehmen erbracht wird, also bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen. Sitzt der Kunde eines deutschen Unternehmens also z.B. in Österreich oder Polen (oder einem anderen EU Land), wäre das so ein Szenario.

Der Rechnungssteller stellt eine Netto-Rechnung (ohne MwSt.). Die Umsatzsteuer wird dann vom Rechnungsempfänger im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung angemeldet und kann im Normalfall (§15 Abs. 1 UStG) gleich wieder als Vorsteuer abgezogen werden.

Das Reverse Charge Verfahren wurde eingeführt, um Steuerbetrug zwischen Geschäften im In- und Ausland vorzubeugen. Meist wurde die Umsatzsteuer vom Rechnungssteller nicht abgeführt, und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug geltend machte.

Das Reverse Charge Verfahren macht das Steuerverfahren für die Finanzämter deutliche einfacher und vermeidet Missbrauch. Aber auch für den Empfänger einer Rechnung ist das Verfahren einfacher, da er die Steuer nicht mit der Rechnung bezahlt und in Vorleistung gehen muss. Hier erklären wir dir im Detail, was die Steuernummer ist.

Wie du eine Reverse Charge Rechnung erstellst

Zu einer ordentlichen Reverse Charge Rechnung gehören neben den üblichen Pflichtangaben auf einer ordentlichen Rechnung

  • die Umsatzsteuer-ID des Leistungsempfängers
  • kein Ausweis eines Steuersatzes und der Steuern (sondern nur der Nettobetrag)
  • der Reverse Charge Hinweis auf der Rechnung (z.B. "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) – Leistungsempfänger ist Steuerschuldner gemäss Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG.")

Warum du Reverse Charge nicht ignorieren solltest

Der Grund ist einfach. Wenn du z.B. selbst hohe Reverse Charge Rechnungen bekommst, weil z.B. bei Amazon verkaufst oder viel Werbung bei Google oder Facebook schaltest (sind aus Deutscher Perspektive alles Firmen im EU Ausland), dann gibst du diese Rechnungen ohnehin bei der Umsatzsteuervoranmeldung an. Wenn du die Vorsteuern hier nicht geltend machst, zahlst du mehr Steuern als nötig.

Das Rechenbeispiel macht es deutlich:

Einnahmen: 1000€ netto zzgl. 19% Mwst.
Ausgaben 500€ netto (Reverse Charge)

Berechnung der geschuldeten Steuer (ohne Reverse Charge) = 190€

Berechnung der geschuldeten Steuer (mit Reverse Charge) = 190€ - 95€ = 95€

Um die Reverse Charge Umsatzsteuer bei der Voranmeldung mit abzuführen, nutzt du das Formular des Finanzamts für 2024.

Vorteile des Reverse Charge Verfahrens

Das Reverse Charge Verfahren macht die Steuerverfahren im Ausland deutlich einfacher für Unternehmer und Finanzämter und hilft, Steuermissbrauch vorzubeugen. Der Rechnungsempfänger profitiert davon, dass er die Umsatzsteuer mit der Rechnung nicht zahlen muss, was seiner Liquidität zu Gute kommt.


Der Rechnungssteller muss nichts mit dem ausländischen Finanzamt anmelden (innerhalb der Lieferschwellen), was die Zusammenarbeit mit Kunden im Ausland enorm vereinfacht.