Wer gründen möchte, kann sich bei der Wahl der Unternehmensform zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft entscheiden. In diesem Beitrag erläutern wir dir die Merkmale der Personengesellschaft, nehmen eine Einordnung für den Unternehmeralltag vor und geben Tipps für die Buchhaltung.
Grundsätzlich gibt es fünf unterschiedliche Formen von Personengesellschaften. Dazu zählen neben der GbR noch die KG und die GmbH & Co. KG, die OHG und die GmbH & Co. OHG sowie PartG und die stille Gesellschaft. Die Besonderheiten der einzelnen Personengesellschaften werden wir in weiteren Beiträgen erläutern, die wir dann an dieser Stelle verlinken.
Im folgenden erläutern wir die grundlegenden Merkmale von Personengesellschaften.
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH oder AG) sind Personengesellschaften keine eigenständigen juristischen Personen.
Eingeschränkt können Personengesellschaften jedoch gewissen Rechte und Pflichten haben, sie sind also einer juristischen Person zumindest teilweise ähnlich. So kann eine OHG beispielsweise nach § 124 HGB unter anderem vor Gericht klagen und verklagt werden.
Die rechtliche Stellung der Personengesellschaft bestimmt auch die Besteuerung. So müssen die Gesellschafter selbst anteilig Einkommens- und Erbschaftssteuer zahlen. Bei der Umsatzsteuer hingegen wird die Personengesellschaft als eigenständiges Rechtsobjekt behandelt und wird somit selbst besteuert.
Eine Personengesellschaft besteht immer aus mindestens zwei natürlichen (Menschen) oder juristischen (Kapitalgesellschaften) Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen.
Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist bei der Gründung von Personengesellschaften kein Mindestkapital erforderlich. Ein weiterer Unterschied zur Kapitalgesellschaft ist, dass der erforderliche Gesellschaftervertrag formfrei aufgesetzt werden kann. Auch mündliche Absprachen sind gültig, wobei ein schriftlicher Vertrag natürlich zu empfehlen ist.
Die Gesellschafter einer Personengesellschaft haften solidarisch, persönlich und uneingeschränkt. Das bedeutet sie haften mit ihrem privaten Vermögen (bis auf die Kommanditisten bei einer KG) und auch für andere Gesellschafter. Außerdem sind die Gesellschafter alle befugt die Geschäfte zu führen. Schließt ein Gesellschafter einen Vertrag ab, kann er nicht von einem anderen Gesellschafter als ungültig erklärt werden.
Abschließend stellen wir dir noch die Vor- und Nachteile von Personengesellschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften vor.
Eine Kapitalgesellschaft erfordert mehr Aufwand bei der Gründung und gleichzeitig eine Mindesteinlage (bei der GmbH z.B. 25.000 Euro). Die Personengesellschaft ist einfacher zu gründen und kommt ohne eine Mindesteinlage aus.
Die Gesellschafter von Personengesellschaften haften mit ihrem Privatvermögen (bis auf die Kommanditisten bei einer KG). Dies ist bei Kapitalgesellschaften nicht der Fall.
Was denkst du?