Wer grĂŒnden möchte, kann sich bei der Wahl der Unternehmensform zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft entscheiden. In diesem Beitrag erlĂ€utern wir dir die Merkmale der Personengesellschaft, nehmen eine Einordnung fĂŒr den Unternehmeralltag vor und geben Tipps fĂŒr die Buchhaltung.
GrundsĂ€tzlich gibt es fĂŒnf unterschiedliche Formen von Personengesellschaften. Dazu zĂ€hlen neben der GbR noch die KG und die GmbH & Co. KG, die OHG und die GmbH & Co. OHG sowie PartG und die stille Gesellschaft. Die Besonderheiten der einzelnen Personengesellschaften werden wir in weiteren BeitrĂ€gen erlĂ€utern, die wir dann an dieser Stelle verlinken.
Im folgenden erlÀutern wir die grundlegenden Merkmale von Personengesellschaften.
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH oder AG) sind Personengesellschaften keine eigenstÀndigen juristischen Personen.
EingeschrÀnkt können Personengesellschaften jedoch gewissen Rechte und Pflichten haben, sie sind also einer juristischen Person zumindest teilweise Àhnlich. So kann eine OHG beispielsweise nach § 124 HGB unter anderem vor Gericht klagen und verklagt werden.
Die rechtliche Stellung der Personengesellschaft bestimmt auch die Besteuerung. So mĂŒssen die Gesellschafter selbst anteilig Einkommens- und Erbschaftssteuer zahlen. Bei der Umsatzsteuer hingegen wird die Personengesellschaft als eigenstĂ€ndiges Rechtsobjekt behandelt und wird somit selbst besteuert.
Eine Personengesellschaft besteht immer aus mindestens zwei natĂŒrlichen (Menschen) oder juristischen (Kapitalgesellschaften) Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammenschlieĂen.
Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist bei der GrĂŒndung von Personengesellschaften kein Mindestkapital erforderlich. Ein weiterer Unterschied zur Kapitalgesellschaft ist, dass der erforderliche Gesellschaftervertrag formfrei aufgesetzt werden kann. Auch mĂŒndliche Absprachen sind gĂŒltig, wobei ein schriftlicher Vertrag natĂŒrlich zu empfehlen ist.
Die Gesellschafter einer Personengesellschaft haften solidarisch, persönlich und uneingeschrĂ€nkt. Das bedeutet sie haften mit ihrem privaten Vermögen (bis auf die Kommanditisten bei einer KG) und auch fĂŒr andere Gesellschafter. AuĂerdem sind die Gesellschafter alle befugt die GeschĂ€fte zu fĂŒhren. SchlieĂt ein Gesellschafter einen Vertrag ab, kann er nicht von einem anderen Gesellschafter als ungĂŒltig erklĂ€rt werden.
Hier gibt es mehr Informationen zur Haftung in einer GbR.
AbschlieĂend stellen wir dir noch die Vor- und Nachteile von Personengesellschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften vor.
Eine Kapitalgesellschaft erfordert mehr Aufwand bei der GrĂŒndung und gleichzeitig eine Mindesteinlage (bei der GmbH z.B. 25.000 Euro). Die Personengesellschaft ist einfacher zu grĂŒnden und kommt ohne eine Mindesteinlage aus.
Die Gesellschafter von Personengesellschaften haften mit ihrem Privatvermögen (bis auf die Kommanditisten bei einer KG). Dies ist bei Kapitalgesellschaften nicht der Fall.
Was denkst du?