19.05.2017

OHG – Die offene Handelsgesellschaft im Überblick

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
OHG – Die offene Handelsgesellschaft im Überblick

Zusammenfassung

In diesem Artikel erfährst du, was eine offene Handelsgesellschaft ist und welche Rechte und Pflichten diese hat. Zudem erklären wir, was für die Gründung einer OHG wichtig ist.
3 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Welche steuerlichen Besonderheiten für eine OHG gelten
  • Was du für die Gründung einer OHG brauchst
  • Was du bei der Buchhaltung einer OHG beachten musst

Die offene Handelsgesellschaft (abgekürzt OHG) ist eine Personengesellschaft. Im folgenden erläutern wir dir die Besonderheiten der OHG, ihre rechtliche Stellung und was du bei der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft beachten musst.

Rechtliche Stellung der OHG

Die OHG ist keine juristische Person, hat jedoch trotzdem gewisse Rechte und Pflichten. Sie kann beispielsweise vor Gericht klagen und verklagt werden, Verbindlichkeiten eingehen oder Rechte an Grundstücken erwerben.

Gründung der OHG

Zur Gründung der OHG sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Sie können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Diese müssen für die Gründung der Gesellschaft einen Gesellschaftsvertrag abschließen, die Handelsgesellschaft beim Amtsgericht registrieren und in das Handelsregister eintragen lassen.

Dies ist ein wichtiger Unterschied zur GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die nicht in das Handelsregister eingetragen werden muss. Bis zu einem Umsatz von 500.000 Euro kann dein Unternehmen als GbR firmieren, darüber oder beim Betrieb eines Handelsgewerbes, musst du die Rechtsform der OHG wählen.

Geschäftsführung der OHG

Die Gesellschafter der OHG haben sowohl das Recht die Geschäftsführung innerhalb der Firma auszuüben, als auch die Vertretung nach außen zu übernehmen. Ausnahmen können im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Dort kann auch die Geschäftsführung auf einen Geschäftsführer übertragen werden.

Haftung der OHG bzw. der Gesellschafter

Die Gesellschafter einer OHG haften unbeschränkt und solidarisch.

Unbeschränkt bedeutet, dass die Gesellschafter, im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, jeweils mit ihrem Privatvermögen haften.

Solidarisch bedeutet, dass alle Gesellschafter anteilig gegenüber den anderen haften. Stellt ein Gläubiger nur Ansprüche gegen einen der Gesellschafter, kann dieser Gesellschafter die Ansprüche gegenüber den anderen Gesellschaftern geltend machen und eine Erstattung verlangen.

Hier erhaltet ihr alle Infos zur Haftung in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Steuern & Buchhaltung

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Für die offene Handelsgesellschaft gelten einige steuerliche Besonderheiten:

  • Die Gesellschaft selbst ist nicht einkommenssteuerpflichtig, jedoch unterliegt ihr Gewinn der Einkommenssteuerpflicht der Gesellschafter.
  • Gewerbesteuer fällt für eine OHG normalerweise an. Diese wird jedoch auf die zu zahlende Einkommenssteuer der Gesellschafter angerechnet, wobei ein Freibetrag von 24.500 Euro besteht.
  • Außerdem muss die OHG die Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt entrichten.

Auch für die Buchhaltung bzw. die Buchführung einer OHG gibt es konkrete Vorschriften:

  • Zur Gründung und jeweils zum Abschluss eines Geschäftsjahres muss eine Bilanz erstellt werden.
  • Am Ende eines Geschäftsjahres ist außerdem die Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich.
  • Die Aufzeichnungen müssen Auskunft über die Handelgeschäfte und die Vermögenslage der OHG geben.