Mit Beginn des Jahres 2015 gab es hinsichtlich der EU-Umsatzbesteuerung eine Änderung, von der möglicherweise auch dein Unternehmen betroffen ist. So erfolgt demnach die Umsatzbesteuerung bei
seit 01.01.2015 am Ort des Verbrauchers, und nicht mehr wie bisher in dem Staat, in dem der leistende Unternehmer ansässig ist. Wir haben die entsprechende Logik in FastBill eingerichtet – um die richtige Abwicklung mit den korrekten Umsatzsteuersätzen zu gewährleisten, müssen von deiner Seite dennoch zusätzliche Schritte unternommen werden.
Die neue Regelung wird wie beschrieben für den Handel mit digitalen Produkten an Privatkunden innerhalb der EU angewandt.
Bitte untersuche daher deine Produkt- und Ziellandstruktur und prüfe, ob du bzw. deine Produkte von der Regelung betroffen sind. Für den Fall dass du betroffen bist, gibt es die Möglichkeit, sich für die gesammelte Steuererklärung (Mini-One-Stop-Shop, MOSS) zu registrieren. Registrierungsbeginn ist grundsätzlich der erste Tag des Kalendervierteljahres, das auf die Antragstellung folgt.
Eine detaillierte Beschreibung über die genauen Schritte, die zu unternehmen sind, findest du auch im Blog von e-Recht24 sowie direkt auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern.
Bist du bzw. sind deine Produkte von der Regelung betroffen? Dann gilt es, zur korrekten Umsatzsteuerberechnung unbedingt die entsprechenden Produkte zu kennzeichnen.
Dies kannst du folgendermaßen einstellen:
Über die Konto-Einstellungen erreichst du deine Leistungen / Produkte
Bearbeite das entsprechende Produkt
Digitales Produkt
Nur wenn du deine betroffenen Produkte korrekt gekennzeichnet hast, kann die Umsatzsteuer ordnungsgemäß ausgewiesen werden. Demnach prüft unsere Software den Ort des Verbrauchers und berechnet den entsprechenden Steuersatz des Landes. Hast du eine Rechnung erstellt, auf die die neue Regelung zutrifft, so wirst du künftig in der Maske darauf hingewiesen.
Wird eine entsprechende Rechnung erstellt, erhalten Sie einen Hinweis
Gerne helfen wir dir unter support@fastbill.com bei auftretenden Fragen rund um das Thema EU-Umsatzbesteuerung und Mini-One-Stop-Shop (MOSS).
Du hast eine Idee für einen spannenden Artikel, der echten Mehrwert für Freelancer und Selbstständige bietet?
von der neuen Regelung sind nur Privatpersonen bzw. Unternehmen ohne Ust-ID betroffen. Die bisherige Regel - dass nur Unternehmen, die eine Ust-ID haben, keine Umsatzsteuer zahlen müssen - bleibt bestehen.
Viele Grüße
Tobias
hier findest du Antworten zu MOSS in Österreich: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/FAQ_MOSS.html
LG Michael
natürlich kannst Du diese Funktion auch als österreichisches Unternehmen nutzen.
FastBill checkt bei dieser Funktion sowohl das Land des Accounts, als auch das des Kunden. Schreibst Du zum Beispiel eine Rechnung über ein digitales Produkt von Österreich aus an eine Privatperson aus Deutschland, wird FastBill die deutsche Mehrwertsteuer ausweisen.
Bei weiteren Fragen zu dieser Funktion, kannst Du Dich gerne an support@fastbill.com wenden.
Viele Grüße
Julian
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