In diesem Artikel bekommst du einen kompakten Überblick über die Maßnahmen, die wir im Rahmen der Mehrwertsteuersenkung für dich umsetzen. Außerdem erfährst du, welche Dinge du nun überprüfen solltest. Bitte stimme dich aber im Einzelfall nochmal mit deinem Steuerberater ab.
Wichtig: Die in diesem Artikel genannten Änderungen sind seit dem 30.06. um ca. 16:30 Uhr in FastBill verfügbar.
ℹ️ Im Vergleich dazu gibt unser Artikel Mehrwertsteuersenkung 2020: Alle Infos für Selbstständige eher einen generellen Überblick über das Thema und seine Auswirkungen.
Am 29. Juni haben wir zur Vorbereitung auf die Mehrwertsteuersenkung ein Webinar zum Thema: Kein Stress bei der MwSt.-Umstellung mit dem rechtssicheren, digitalen Buchhaltungsworkflow gehalten:
Im Webinar erklären dir unser CEO René Maudrich und Steuerberater Christian Deák, wieso die Umstellung zwar aufwendig, aber kein Grund zur Sorge ist.
Dabei erfährst du, wie du mithilfe digitaler Prozesse auf der sicheren Seite bist und unkompliziert mit deinem Steuerberater zusammenarbeiten kannst.
Außerdem bekommst du weitere nützliche Tipps rund um die Mehrwertsteuersenkung.
Die folgenden Dinge setzen wir für dich um, damit die Mehrwertsteuersenkung für dich so reibungslos wie möglich abläuft. Wenn du noch weitere Vorschläge hast, schreib uns gerne eine E-Mail an support@fastbill.com oder kommentiere diesen Artikel.
Du konntest schon immer beliebige Steuersätze für deine Rechnungen und Belege in FastBill eingeben. Dafür gibst du einfach im "MwSt."-Feld der Rechnungsmaske den gewünschten Steuersatz ein. Wie das geht, siehst du in diesem Tweet von unserem CEO René:
That was easy! - Mit FastBill gelassen die neue #MwSt im #Konjunkturpaket meistern. Hier gibts alle Infos für Selbständige und kleine Firmen: https://t.co/Fi0awpbRaQ#MwSt #Digitalisierung #Buchhaltungslösung pic.twitter.com/qXoRiqtCih
— René Maudrich (@rmaudrich) June 5, 2020
Für alle wiederkehrenden Rechnungen sowie für alle Leistungen/Produkte aktivieren wir am 30.06. die automatische Steuersenkung. Dadurch wird für wiederkehrende Rechnungen mit einem Leistungszeitraum zwischen dem 01.07. und dem 31.12. automatisch der passende Steuersatz gewählt wird.
Du kannst die automatische Steuersenkung natürlich jederzeit wieder deaktivieren, indem du den Haken rausnimmst. Dabei kannst du nicht nur einzelne Profile auswählen. In der Liste kannst du direkt mehrere auswählen und die automatische Steuersenkung für alle deaktivieren.
➡️ Hier findet du alle deine wiederkehrenden Rechnungen in FastBill
➡️ Hier findest du deine Produkte und Leistungen in FastBill
Ab sofort kannst du außerdem den Leistungszeitraum für wiederkehrende Rechnungen in FastBill definieren.
Dabei kannst du, genau wie bei der Rechnungsstellung, verschiedene Optionen aus dem Dropdown-Menü wählen. Mithilfe von Platzhaltern kannst du eigene Zeiträume genau definieren.
In Kürze kannst du für alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen einen Leistungszeitraum in FastBill hinterlegen. Dafür stellen wir dir einfach zusätzliche Felder in FastBill zur Verfügung.
Leistungszeitraum für Ausgangsrechnungen hinterlegen
Leistungszeitraum für Eingangsrechnungen hinterlegen
Den Leistungszeitraum berücksichtigen wir natürlich nicht nur in FastBill selbst. Auch unsere API bekommt ein Update. Der Leistungszeitraum wird für folgende API-Calls ab dem 30. Juni als optionaler Parameter verfügbar sein:
Um den Leistungszeitraum zu definieren, gibt es zwei Parameter:
So kannst du jeweils ein Datum übergeben, um den Leistungszeitraum für deine Rechnungen bzw. Belege festzulegen. Dieser wird dann in FastBill gespeichert und auch bei Exports berücksichtigt.
Aus zwei Gründen solltest du unbedingt darauf achten, den Leistungszeitraum sowohl bei der Belegerfassung als auch bei der Rechnungsstellung in FastBill zu hinterlegen:
Den DATEV-Format Export sowie die DATEVconnect online Schnittstelle in FastBill passen wir an, sodass:
Somit kannst du auch während der Mehrwertsteuersenkung weiterhin problemlos mit FastBill und deinem Steuerberater zusammenarbeiten.
➡️ Hier kommst du direkt zu deinen Buchhaltungseinstellungen in FastBill
Wir berücksichtigen die neuen Steuersätze
Wir fügen in der Umsatzsteuervoranmeldung in FastBill die neuen Felder 35 und 36 für "sonstige Steuersätze" ein, wie es vom Finanzamt verlangt wird
Du kannst deine Umsatzsteuervoranmeldung also auch weiterhin ganz einfach mit FastBill abgeben.
➡️ Hier kommst du direkt zur Umsatzsteuervoranmeldung in FastBill
Die neuen Steuersätze in der UStVA
Ab Anfang Juli prüfen wir alle deine Eingangs- und Ausgangsrechnungen automatisch auf ihre Korrektheit. Dafür überprüfen wir Mehrwertsteuersatz für Rechnungen und Belege ab Juli.
Sofern der Mehrwertsteuersatz dann nicht 16% bzw. 5% beträgt, erscheint ein Hinweis mit der Option den Beleg oder die Rechnung zu korrigieren.
Nachfolgend findest du eine Liste mit Dingen, die du jetzt überprüfen solltest, damit du keine Probleme mit dem Finanzamt bekommst.
⚠️ Der wichtigste Tipp zuerst: Konsultiere deinen Steuerberater, um die Maßnahmen abzustimmen. Niemand weiß besser, was für deine Buchhaltung jetzt richtig und was falsch ist.
Das gilt sowohl für jede Eingangs- als auch für jede Ausgangsrechnung. Wähle bei der Belegerfassung sowie bei der Rechnungsstellung immer den richtigen Steuersatz. Das dürfte mit FastBill kein Problem sein, denn du konntest schon immer beliebige Steuersätze für deine Rechnungen und Belege in FastBill eingeben.
Als Daumenregel gilt: Liegt der Leistungszeitraum zwischen dem 01.07.20 und dem 31.12.20, wählst du die gesenkten Steuersätze von 16% bzw. 5%. Sprich konkrete Fälle aber am besten immer mit deinem Steuerberater ab!
Hast du wiederkehrende Rechnungen, die an deine Kunden verschickt werden? Du solltest sie überprüfen und anpassen, damit es nicht zur Fehlern in deiner Abrechnung kommt. Das geht in FastBill ganz einfach:
Sofern deine Kunden Daueraufträge für Zahlungen im Rahmen von deinen wiederkehrenden Rechnungen eingerichtet haben, solltest du sie bitten diese anzupassen.
Wie oben erwähnt führen wir eine automatische Rechnungsprüfung für alle deine Eingangs- und Ausgangsrechnungen ein. Überprüfe deine Eingangsrechnungen trotzdem genau, damit du am Ende nicht zu viel Vorsteuer an das Finanzamt abführst.
Denn: Was das Finanzamt einmal hat, gibt es nicht mehr her! 😉
Ist eine Rechnung falsch, kontaktiere den Lieferanten und bezahle die Rechnung erst, wenn sie korrekt ist.
Hast du Dauerverträge wie Miete, Leasing, Wartung, Abos oder ähnliches? Gehe einmal in Ruhe alles durch und kontaktiere falls nötig deine Vertragspartner, damit sie die Verträge bzw. Rechnungen anpassen.
Sofern du Daueraufträge für Zahlungen im Rahmen von Verträgen eingerichtet hast, musst du diese ebenfalls anpassen.
Überprüfe auch deine steuerlichen Angelegenheiten, wie die Umsatzsteuervoranmeldung und deine Umsatzsteuererklärung. Hier musst du gegebenenfalls nachbessern. Sprich dazu am besten direkt mit deinem Steuerberater.
Hier nochmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst als Checkliste.
im Artikel steht, dass am 25. Juni die Arbeiten durchgeführt werden sollten. Leider sehe ich noch keine Änderung: Weder können mehrere Produkte, noch der Leistungszeitraum wie im Screen bearbeitet werden.
Viele Grüße
Der Hinweis den du gelesen hast, bezog sich auf die Wartungsarbeiten zur Vorbereitung der Maßnahmen. Hier nochmal der Wortlaut:
ℹ️ Am Donnerstag, den 25. Juni, führen wir von 23 Uhr bis ca. 1 Uhr (MEZ) Wartungsarbeiten durch, um alles für unsere Maßnahmen zur Mehrwertsteuersenkung vorzubereiten. Währenddessen wird FastBill nicht erreichbar sein.
Naja bleiben wir positiv!
Was denkst du?