Knapp zwei Wochen des neuen Jahres sind rum und du bist schon wieder mittendrin. Der Staub der Feiertage schon wieder abgeschüttelt, neue Ziele ins Auge gefasst und bereit 2017 zu rocken? Geht uns genauso. Wir wollen das Banking weiter ausbauen und dir deine Buchhaltung mit smarten Schnittstellen und sinnvollen Erweiterungen unserer Software immer weiter erleichtern. Doch einen Schritt nach dem anderen. Zunächst haben wir einige Tipps vorbereitet, die deinem Start ins neue Jahr den letzten Schliff geben sollen. Auf gehts!
Das wichtigste zuerst: Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (kurz GoBD) sind seit dem 01.01.2017 bindend. Die GoBD sind eine Hilfestellung für eine vollständige, korrekte, unveränderbare und ordnungsgemäße Buchführung deinerseits. Dass es dabei um dich geht ist enorm wichtig. Denn auch wenn du deine Buchhaltung an Dritte, wie beispielsweise einen Steuerberater ausgelagert hast, haftest du selbst für etwaige Missachtungen der Vorschriften.
Doch keine Sorge! Wenn du FastBill für deine Buchhaltung nutzt, erfüllst du die Vorschriften. Dort wird nicht festgelegt, ob du selber extra Hard- und Software anschaffen musst oder ob du einfach und bequem unsere Cloudlösung als Archivierungssoftware nutzen kannst. Das Finanzministerium lässt diesen Punkt bewusst offen und stellt auch keine Empfehlung aus, da sich die technischen Gegebenheiten zu schnell und umfassend wandeln.
Laut GoBD musst du sowohl Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen 10 Jahre aufbewahren. Und zwar in der Form, in der du sie empfängst bzw. verschickst. Dank unserer Software und den praktischen Anbindungen, wie z.B. GetMyInvoices, ist das überhaupt kein Problem. Alle mit FastBill erstellten Rechnungen findest du ja sowieso in deinem Account. Deine eingehenden Belege lädst du einfach hoch, kategorisierst sie und bist somit auf der sicheren Seite. Nur falls du mal eine Rechnung in FastBill per Post verschickst, solltest du dran denken diese auch in Papierform 10 Jahre aufzubewahren. So will es nun mal der Gesetzgeber.
Noch Fragen zur GoBD-konformen Abrechnung? Dann schreib uns einfach einen Kommentar unter diesen Artikel.
Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz
Im Rahmen des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes sollen eine Reihe von Maßnahmen beschlossen werden, um Bürokratie abzubauen und Unternehmern somit mehr Zeit für ihr Kerngeschäft zu gewähren. Eigentlich sollte das Gesetz bereits zum 01.01.2017 gelten. Nach unserem Stand ist das Gesetz jedoch noch nicht in Kraft getreten, zumindest konnten wir keine gesicherte Quelle dazu finden. Wir halten euch aber auf dem Laufenden! Nachfolgend einige Maßnahmen, die nun voraussichtlich im Laufe des Jahres beschlossen werden könnten:
Für Kleinstbetragsrechnungen soll eine neue Grenze eingeführt werden. Statt bisher 150€ dürften dann Kleinstbetragsrechnungen über bis zu 200€ ausgestellt werden. Das würde vor allem Bargeschäfte erleichtern, denn hierbei muss lediglich der Bruttobetrag und der Umsatzsteuersatz angegeben werden. Auf Namen und Adresse des Käufers, die Rechnungsnummer sowie Ausweis von Nettobetrag und Umsatzsteuer kann verzichtet werden.
Zukünftig soll mit Erhalt der Rechnung die Aufbewahrungspflicht von Lieferscheinen enden. Mit FastBill kannst du übrigens ganz bequem alle Dokumente archivieren, egal ob Rechnung oder Lieferschein.
Arbeitgeber müssen die fälligen Sozialversicherungsbeiträge bisher früher zahlen, was die Lohnabrechnung verkompliziert. Hier soll nachgebessert werden, sodass Beiträge, deren genauer Wert noch nicht bekannt ist anhand des Wertes des Vormonats beziffert werden können. Etwaige Abweichungen müssten dann im Folgemonat abgezogen oder addiert werden.
Statt wie bisher bei 4.000 Euro, soll die Grenze für die quartalsweise Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen zukünftig bei 5.000 Euro liegen. Das dürfte einige Unternehmer, die nur wenige Mitarbeiter beschäftigen, entlasten, da sie die Lohnsteuer nicht mehr jeden Monat anmelden müssten.
Wer Mitarbeiter beschäftigt, sollte nun aufhorchen: Der Mindestlohn ist zum 01.01.2017 um 34 Cent von 8,50 auf 8,84 Euro gestiegen. Unbedingt beachten, falls du Angestellte hast!
Wer aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen kommt, kennt das schon: Der Reformationstag ist ein Feiertag. Dieses Jahr, anlässlich des 500. Jubiläums der Reformation, ist der 31.10. jedoch bundesweit ein Feiertag.
Du hast eine Idee für einen spannenden Artikel, der echten Mehrwert für Freelancer und Selbstständige bietet?
hat sich bei der Zertifizierung nach GOBD inzwischen etwas getan? Ich würde gerne zu Fastbill wechseln, aber möchte es dann mal richtig angehen.
Beste Grüße
Nathalie
ihr schreibt von "...unveränderbare und ordnungsgemäße Buchführung..."
Unveränderbar sind ja Rechnung z.B. gerade nicht. Die lassen sich problemlso verändern nachdem sie versendet wurden. Es kommt zwar der Hinweis auf mögliche steuerliche Nachteile, aber das entspricht doch dann nicht den GOBD, oder sehe ich das falsch?
VG Chris
das wird zum Stichtag kein Problem mehr sein. Wir arbeiten an einer Lösung und werden diese zeitnah implementieren.
Beste Grüße
Moritz
bis wann kann man denn mit einer Zertifizierung nach GOBD bei euch rechnen? Bin gerade vor der Entscheidung, deswegen den Anbieter zu wechseln und würde gerne zu euch kommen, will aber nicht (schon wieder) aufs falsche Pferd setzen.
Danke!
Gruß
Moritz
habt Ihr auch irgendwo ein offizielles Dokument, dass die Einhaltung der GoBD testiert? Das wäre ja wichtig, wenn die Prüfung ansteht. Wo finde ich so etwas?
LG Justus
wir haben aktuell leider noch kein offizielles Dokument.
Wir arbeiten aber dran und dann erfährst du es natürlich auch!
Beste Grüße
Moritz
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