21.04.2020

Gewerbesteuer: Definition, Erklärung & Berechnung

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Gewerbesteuer: Definition, Erklärung & Berechnung

Zusammenfassung

In diesem Beitrag erfährst du, was die Gewerbesteuer ist und wie sie berechnet wird. Zudem lernst du, wann du die Steuer zahlen musst und was du für die Anmeldung wissen solltest.
8 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Was die Gewerbesteuer ist
  • Wie die Gewerbesteuer berechnet wird
  • Wann du die Gewerbesteuer zahlen musst
  • Warum sich eine Buchhaltungssoftware lohnt

Dein Unternehmen hat den Zweck Gewinne zu erwirtschaften. Die Gemeinde, in der sich deine Firma befindet, fordert dafür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. Dieser wird als Gewerbesteuer bezeichnet und anhand der Höhe deiner erzielten Gewinne erhoben. Solltest du in unterschiedlichen Gemeinden ansässig sein, erfolgt eine Ertragsaufteilung auf die verschiedenen Standorte.

Inhalt

  1. Was ist Gewerbesteuer?
  2. Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
  3. Freibetrag der Gewerbesteuer
  4. Berechnung der Gewerbesteuer
  5. Wann muss ich die Gewerbesteuer zahlen?
  6. Zuständige Behörde

Definition: Gewerbesteuer - Was ist die Gewerbesteuer?

Wenn du Inhaber eines gewerblichen Betriebes bist und sich dieser innerhalb Deutschlands befindet, bist Du zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet. Sie ist auch unter der Bezeichnung Realsteuer beziehungsweise Sachsteuer bekannt und ist Teil des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Grundlage für die steuerliche Berechnung ist grundsätzlich die sogenannte objektive Ertragskraft deines Unternehmens, somit der Gewerbeertrag.

Die Gewerbesteuer gilt als wichtigste Einnahmemöglichkeit einer Gemeinde. Für die genaue Berechnung wird der Hebesatz herangezogen, dessen Höhe von der zuständigen Gemeinde stets individuell festgelegt wird. Der Hebesatz nimmt entsprechend maßgeblichen Einfluss auf die Gesamthöhe der Steuerzahlung. Der Steuermessbetrag wird mit seiner Hilfe multipliziert, um den genauen Steuerbetrag zu ermitteln.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Hebesatz nicht zu eventuellen Steueroasen führen darf. Aus diesem Grund besteht seit dem Jahr 2004 eine Verpflichtung, beim Hebesatz mindestens 200 Prozent zu verwenden. Dies gilt für alle in Deutschland befindlichen Gemeinden. Dadurch wird eine Abwanderung von Unternehmen in günstigere Gemeinden vermieden, was langfristig zu einem regionalen Verlust von Gewerbegebieten führen kann.

In diesem Beitrag findet ihr eine Tabelle mit allen aktuellen Hebesätzen für alle deutschen Städte und Gemeinden.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Alle Personen, die aus ihrem Unternehmen gewerbliche Einnahmen erzielen, sind zur Zahlung von Gewerbesteuern verpflichtet. Die Abgabepflicht beginnt unmittelbar ab dem ersten Tag, an dem du mit deiner Produktion Einnahmen (Gewerbeertrag) erzielst. Für deinen Gewerbebetrieb meldest du darüber hinaus ein Gewerbe an.

Folgende Gruppen sind von der Gewerbesteuerzahlung ausgeschlossen:

1. Freiberufler

Wenn du einem der freien Berufe nachgehst, musst du keine Gewerbesteuer bezahlen. In diesem Fall gründest du nämlich keinen Gewerbebetrieb. §18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EstG) nennt einen Katalog an freien Berufen.

Hier einige Beispiele:

  • Schriftsteller und Künstler
  • Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater
  • Ärzte und Tierärzte
  • Ingenieure und Architekten

Der Katalog im Gesetz gilt nicht als abschließend, so dass auch katalogähnliche Berufe als freie Berufe durchgehen. Wichtig ist hierbei vor allem, dass du als Freiberufler deine Tätigkeit „eigenverantwortlich und leitend“ durchführst. Du möchtest mehr darüber wissen? Schau dir unseren Lexikoneintrag zur Freiberuflichkeit an!

2. Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe

Landwirtschaftliche Betriebe sind von der Gewerbesteuer ausgenommen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Betrieb keine Kapitalgesellschaft ist. Solltest du als Landwirt deinen Betrieb in eine GmbH umwandeln, fällt neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer an.

3. Von der Gewerbesteuerpflicht befreite Unternehmen

Die weiteren Ausnahmen von der Gewerbesteuerpflicht spielen für die meisten Gewerbetreibenden keine große Rolle. Hier geht es nach §2 GewStG auch eher um eine Befreiung.

Einige Beispiele:

  • Gemeinnützige Körperschaften
  • Genossenschaften und Vereine, die von der Körperschaftsteuer befreit wurden
  • Fischereibetriebe mit maximal 7 Angestellten und begrenzter Flotte
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
  • Wirtschaftsförderungsgesellschaften, die von der Körperschaftssteuer befreit wurden

Freibetrag der Gewerbesteuer

Um deine Gewerbesteuer zu ermitteln sind verschiedene Berechnungen erforderlich, deren rechtliche Grundlagen dem Einkommensteuergesetz zu entnehmen sind. Du musst prinzipiell nur Steuern zahlen auf einen Gewerbeertrag, der über 24.500 Euro liegt. Diese Summe ist dein Freibetrag. Falls dein Gewerbeertrag unter 24.500 Euro liegt, bist du "frei".

Berechnung der Gewerbesteuer

Für die genaue Berechnung sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Du triffst zu Beginn zunächst eine Einschätzung über die Höhe deines Einkommens. Von diesem Betrag hast du vorab die betrieblichen Ausgaben bereits abgezogen. Von der verbleibenden Summe subtrahierst du den Freibetrag. Das Ergebnis ist der Gewerbeertrag, den du versteuern musst.

Gewerbesteuer einfach mit dem Gewerbesteuerrechner berechnen

Du möchtest schon vorher wissen, wie hoch deine Gewerbesteuerschuld ausfallen wird? 

Diese Informationen sind für die Berechnung deiner Gewerbesteuer wichtig:

  • Dein Gewerbeertrag im betreffenden Jahr (Jahresgewinn + Hinzurechnungen wie Spenden oder Verlustanteile an Personengesellschaften – Kürzungen wie Spendenabzüge oder Gewinnanteile an Personengesellschaften)
  • Der Hebesatz deiner Gemeinde
  • Die Rechtsform deines Gewerbes

Hier ein kleines Beispiel für die Berechnung:

Du hast als Einzelunternehmer einen Onlineshop und konntest im letzten Jahr einen Gewerbeertrag von 60.000 Euro erzielen. Der Hebesatz deiner Gemeinde liegt bei 430%.

Die Berechnung sieht dabei folgendermaßen aus:

Gewerbeertrag 60.000 Euro

Freibetrag

(für Einzel- und Personengesellschaften)

24.500 Euro
Verbleibender Gewerbeertrag 35.500 Euro
Steuermesszahl (fix) 3,5
Steuermessbetrag

(Verbleibender Gewerbeertrag x Steuermesszahl)

1.242,50 Euro

Gewerbesteuer

(Steuermessbetrag x Hebesatz)

5.342,75 Euro

Gewerbesteuermessbetrag – Erforderlich für die Ermittlung der Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuermessbetrag ist die zentrale Größe bei der Berechnung der Gewerbesteuer. Auf Basis dieser Größe ermitteln die Gemeinden mit ihren Hebesätzen die tatsächliche Steuerschuld.

Der Unterschied zum Gewerbesteuerhebesatz liegt darin, dass die Hebesätze von den Gemeinden individuell festgelegt werden können. Die Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags erfolgt hingegen immer nach der gleichen Formel:

(Gewerbeertrag – Freibetrag) * 3,5%

Es wird also immer der feste Satz von 3,5% des bereinigten Gewerbeertrags als Basis für die weitere Berechnung herangezogen.

Gewerbesteuerhebesatz: Berechnung der Gewerbesteuer

Mit dem Gewerbesteuerhebesatz wird in einem letzten Schritt die Gewerbesteuer berechnet. Der Hebesatz darf dabei von jeder Gemeinde frei festgelegt werden, muss aber mindestens 200% betragen. Gerade große Ballungsräume legen teilweise auch Hebesätze von 500 oder sogar 800% fest. Mit diesem Instrument können Gemeinden zum einen ihr Steueraufkommen steuern und zum anderen auch Gewerbebetrieb anlocken (zum Beispiel durch einen sehr niedrigen Hebesatz).

Hier eine Beispielrechnung anhand des Hebesatzes der Stadt Bremen (460%)

Gewerbeertrag 45.000 Euro

Freibetrag

(für Einzel- und Personengesellschaften)

24.500 Euro
Verbleibender Gewerbeertrag 20.500 Euro
Steuermesszahl (fix) 3,5%

Steuermessbetrag

(Verbleibender Gewerbeertrag x Steuermesszahl)

717,50 Euro

Gewerbesteuer

(Steuermessbetrag x 4,6)

3.300,50 Euro

Wann muss ich die Gewerbesteuer zahlen?

Die Zahlungszeiträume orientieren sich an einem jeweiligen Quartal. Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Demnach wird die Zahlung für deinen Gewerbebetrieb stets am 15. Februar, Mai, August und November fällig. Die Vorauszahlungen berücksichtigen den Freibetrag, der auf deinen Gewerbeertrag angerechnet wird. Sie müssen 25 Prozent des Steuerbetrages ausmachen, der bei deiner letzten Veranlagung erhoben wurde. Zusätzlich bist du verpflichtet, in jedem Kalenderjahr deine Gewerbesteuererklärung einzureichen. Hierzu erhältst du von deiner zuständigen Gemeinde einen Steuerbescheid.

Es ist wesentlich, dass du die fälligen Steuern zu den angegebenen Terminen zahlst. Das Finanzamt fordert ansonsten von dir einen Säumniszuschlag, der für jeden einzelnen begonnenen Monat ohne Zahlung ein Prozent des Steuerbetrags ausmacht. Es ist dabei auch nicht relevant, ob du die versäumte beziehungsweise verspätete Überweisung selbst verschuldet hast oder nicht. Solltest du beispielsweise deine Steuerschuld mit einer dreimonatigen Verspätung begleichen, so wird für diesen Zeitraum ein Säumniszuschlag von drei Prozent erhoben. Hinzu kommen Mahngebühren, die nicht im Versäumniszuschlag enthalten und unabhängig davon zu zahlen sind.

Hier haben wir in einem Artikel zusammengefasst, wie du lästige Steuernachzahlungen vermeiden kannst.

Zuständige Behörde

Deine Gewerbesteuer geht an die Gemeinde, bei dem dein Gewerbebetrieb regional ansässig ist. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass dein Unternehmen von der Infrastruktur der zugehörigen Region profitiert. Dies rechtfertigt auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes die Zahlung einer Gewerbesteuer an eben diese Gemeinde.

Bei der Anmeldung deines Gewerbes musst du ein Formular ausfüllen, das deine steuerliche Erfassung ermöglicht. Dies machst du beim zuständigen Finanzamt. Hier musst du lediglich das von dir erwartete Einkommen angeben, auf dessen Grundlage später der Gewerbeertrag berechnet wird. Dir wird durch deine Finanzbehörde im weiteren Verlauf ein Bescheid zugestellt, dem du die zu zahlende Gewerbesteuer entnehmen kannst. Der zulässige Freibetrag ist darin bereits berücksichtigt. Der Bescheid informiert dich detailliert über die Berechnung deiner Steuerschuld und teilt dir den genauen Termin mit, bis zu dem du die Summe einreichen musst. Hierzu reicht eine einfache Überweisung auf das angegebene Konto.

Gewerbesteuererklärung anfertigen

Wenn du als gewerbetreibender gewerbesteuerpflichtig bist, musst du jährlich zusammen mit deinem Jahresabschluss auch eine Gewerbesteuererklärung anfertigen. Darin erklärst du deinen bereinigten Gewerbeertrag, sodass die Finanzbehörden die Gewerbesteuer daraus errechnen können.

Tipp: Du kannst als Einzelunternehmer oder Inhaber einer Personengesellschaft deine gezahlte Gewerbesteuer zumindest teilweise auf deine Einkommensteuer anrechnen lassen. Dies funktioniert bis zum vierfachen des Steuermessbetrags und maximal bis zum gezahlten Steuerbetrag. Liegt der Hebesatz deiner Gemeinde also bei 400% oder niedriger, rechnest du die Gewerbesteuer komplett an.

Häufig gestellte Fragen zur Gewerbesteuer

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

 

Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewerbeertrag. Dieser wird mit der Steuermesszahl von 3,5% multipliziert. Das Ergebnis bezeichnet den Gewerbesteuermessbetrag, der mit dem Hebesatz der Gemeinde zur tatsächlichen Steuerschuld multipliziert wird.

Was bedeutet der Gewerbesteuerhebesatz?

 

Der Gewerbesteuerhebesatz ist ein Multiplikator für den Messbetrag der Gewerbesteuer, den die Gemeinden selbst festlegen können. Er liegt in Deutschland zwischen 200 und 900%.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbesteuermessbetrag und Gewerbesteuerhebesatz?

 

Der Gewerbesteuermessbetrag beträgt immer 3,5% des Gewerbeertrags eines Unternehmens. Der Hebesatz unterscheidet sich je nach Gemeinde und ergibt am Ende die tatsächliche Steuerschuld. Dafür wird der Hebesatz mit dem Steuermessbetrag multipliziert.