27.11.2020

Gewerbe ummelden – darauf solltest du achten

FastBill Redaktion
FastBill Redaktion
Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Gewerbe ummelden – darauf solltest du achten

Zusammenfassung

in diesem Artikel erfährst du, wie du dein Gewerbe ummeldest. Du lernst, welche Fristen du bei der Ummeldung einhalten und welche Vorraussetzungen du erfüllen musst.
6 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Wann du ein Gewerbe ummelden musst
  • Welche Vorraussetzungen du erfüllen solltest
  • Wie die Ummeldung des Gewerbebetriebes funktioniert
  • Wie viel eine Gewerbeummeldung kostet

Sollte sich deine gewerbliche Tätigkeit grundlegend verändern, bist du zur Ummeldung verpflichtet. Dies ist auf die rechtlichen Grundlagen und die steuerliche Betrachtung zurückzuführen, die sich bei einem neuen Gewerbeschwerpunkt ebenfalls verändert. Doch wie funktioniert die Ummeldung des eigenen Gewerbes und welche Fristen sind bei diesem Schritt zu beachten?

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann genau muss ein Gewerbe umgemeldet werden?
  2. Nicht immer ist die Ummeldung der richtige Weg
  3. Diese Voraussetzungen solltest du erfüllen
  4. So funktioniert die Ummeldung des Gewerbebetriebes
  5. Digitale Abwicklung der Gewerbeummeldung
  6. Diese Kosten erwarten dich bei der Gewerbeummeldung
  7. Kann das verspätete oder ausbleibende Ummelden bestraft werden?
  8. Mit der rechtzeitigen Ummeldung für mehr Sicherheit sorgen

Wann genau muss ein Gewerbe umgemeldet werden?

Für die Ummeldung des Gewerbebetriebes kann es mehrere Gründe geben. Ein häufiger Grund ist der Wechsel eines Inhabers, was in vielen Gesellschaften einmal ansteht. Auch ein Umzug oder eine Verlegung des Betriebssitzes kann hierbei von Bedeutung sein. Bei einer Personengesellschaft müssen alle Berechtigten zustimmen und das Formular für die Ummeldung unterzeichnen. Bei Kapitalgesellschaftern liegt die Verantwortung hingegen bei den gesetzlichen Vertretern.

Auch die Veränderung des Ausrichtungsschwerpunktes kann jedoch ein Grund für die Ummeldung sein. Dies gilt jedoch nicht nur für neue Zielsetzungen und Richtungen, sondern auch für die Ausdehnung des bisherigen Gewerbes. Dies kann beispielsweise durch das Angebot neuer und bisher nicht verfügbarer Dienstleistungen erfolgen. In diesem Fall ist es wichtig, das Gewerbeamt über die neuen Schwerpunkte zu informieren und das eigene Gewerbe entsprechend umzumelden.

Nicht immer ist die Ummeldung der richtige Weg

Eine weitere Änderung kann sich ergeben, wenn sich die Rechtsform des Unternehmens verändert. Diese lässt sich nicht einfach innerhalb der Gewerbeummeldung anpassen, sondern erfordert eine vollständig neue Gewerbeanmeldung. Sollte dein Betrieb vor einem derartigen Schritt stehen, ist die vorherige Information des Gewerbeamts sehr wichtig. Das Amt kann auf diese Weise die Abmeldung des bisherigen Gewerbes beantragen und direkt mit einem neuen Antrag verbinden.

Besonders für den Übergang von einem Einzelunternehmen zu einer GmbH ist der Schritt der erneuten Gewerbeanmeldung zu beachten. Auch wenn die Umsetzung durch die Verknüpfung zweier Anträge deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen kann, ist der Schritt aus rechtlicher Sicht zwingend erforderlich. So hast du es in der Hand, auch mit deinem neuen Gewerbe allen Anforderungen gerecht zu werden und aus rechtlicher Sicht für eine transparente und gute Lösung zu sorgen.

Diese Voraussetzungen solltest du erfüllen

Damit du dein Gewerbe korrekt ummelden kannst, musst du zunächst den offiziellen Antrag zur Ummeldung ausfüllen. Hierzu benötigst du neben der Volljährigkeit einige weitere Dokumente, um deine Gewerbeummeldung vollständig rechtskräftig und sicher abwickeln zu können:

  • Amtlich zugelassener Personalausweis oder Reisepass
  • Bei mehreren Gesellschaftern das Formular zur Vertretungsberechtigung
  • Ausgefüllter Antrag für die Gewerbeummeldung
  • Gewerbeerlaubnis oder Konzession für die Zulassungspflicht
  • Bei Eintragung Auszug aus dem Handelsregister

Solltest du außerhalb der EU Staatsbürger sein, benötigst du zudem eine anerkannte Erlaubnis für deinen Aufenthalt. Eine weitere Besonderheit ergibt sich bei überwachungspflichtigen Gewerben. Für diese wird ein Sonderformular benötigt, welches du bei deiner zuständigen Aufsichtsbehörde erhältst. Hierbei solltest du mit geringfügigen Zusatzkosten für den Ummelde-Prozess rechnen.

So funktioniert die Ummeldung des Gewerbebetriebes

Mittlerweile kann die Gewerbeummeldung sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form erfolgen. Dennoch ist bei der Ummeldung ein fester Ablauf zu beachten, der mit der Ausfüllung des Ummelde-Formulars beginnt. Anschließend prüfen die Beamten beim Gewerbeamt die übermittelten Angaben des Dokuments und leiten diese an das Finanzamt weiter.

Daraufhin benötigst du die Unterlagen, die je nach Art deines Gewerbes von Bedeutung sind. Meist sind dies der Gewerbeschein und die Gewerbeerlaubnis, solltest du einen zulassungspflichtigen Beruf ausüben. Auch der Personalausweis darf zum Nachweis deiner Identität nicht fehlen, der sich ebenfalls digital verifizieren lässt. Direkt im Anschluss wird deine Gewerbeummeldung unmittelbar bearbeitet. Sobald dies geschehen ist, informiert dich das Gewerbeamt über die neuen Änderungen.

Digitale Abwicklung der Gewerbeummeldung

Mittlerweile lässt sich die Ummeldung des Gewerbebetriebes sogar vollständig online durchführen. Dies soll den gesamten Prozess beschleunigen und dafür sorgen, dass Meldepflichten auch auf digitale Weise beachtet werden können. Die Zahlung erfolgt an dieser Stelle direkt per PayPal, mit der Kreditkarte oder als Sofortüberweisung. Sobald deine Zahlung bei der Behörde eingegangen ist, wird dein digitaler Antrag bearbeitet. Eine Präsenz vor Ort ist dadurch zu keinem Zeitpunkt nötig, wodurch du nach Bearbeitung deines Antrags per Mail oder postalisch informiert wirst. Das zur Ummeldung erforderliche Formular kannst du bequem vorab herunterladen, ausfüllen und scannen.

Diese Kosten erwarten dich bei der Gewerbeummeldung

Der Service der Gewerbeummeldung fällt finanziell zwar nicht stark ins Gewicht, verursacht jedoch einige geringfügige Kosten. Diese sind anhand der Gebührenordnung in jeder Gemeinde spezifisch festgelegt und unterscheiden sich nicht von den Kosten der Gewerbeanmeldung. So erwarten dich Zahlungen zwischen 15 € und 60 €, die möglichst schnell an die Behörde überwiesen werden sollten. Die damit entstandenen Ausgaben kannst du natürlich als Betriebskosten geltend machen und mithilfe der Rechnung deiner Behörde zu deiner Monatsauswertung hinzufügen.

Kann das verspätete oder ausbleibende Ummelden bestraft werden?

Ein Blick auf die jeweilige Gewerbeordnung zeigt dir nicht nur die Kosten für deine Ummeldung. Auch die Sanktionen für eine verspätete Anpassung sind dort entsprechend aufgelistet. Solltest du die Ummeldung deines Gewerbebetriebes nicht rechtzeitig durchgeführt haben, erwarten dich unter Umständen hohe Bußgelder. Auch wenn es sich bei der Verfehlung der Meldefrist nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sind Bußgelder bis zu 10.000 € an dieser Stelle keine Seltenheit.

Solltest du die Frist jedoch nur knapp überschritten haben, zeigen sich die meisten Behörden kulant. Falls du dein Gewerbe trotz Erfordernis bisher nicht umgemeldet hast, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Umso größer die Verspätung für die Anmeldung ausfällt, desto stärker können auch die damit verbundenen Strafen ausfallen. Dies gilt nicht nur für klassische Gewerbebetriebe, sondern zudem für Kleingewerbe, Nebengewerbe und andere gewerbliche Sonderformen.

Mit der rechtzeitigen Ummeldung für mehr Sicherheit sorgen

Wenn sich der Sitz deines Gewerbebetriebes verändert hat oder eine Erweiterung deiner Leistungen stattfand, solltest du dein Gewerbe schnellstmöglich ummelden. Die Kosten für diesen Schritt sind meist nur geringfügig, weshalb einer fristgerechten und angemessenen Umsetzung nichts im Weg steht. So bist du jederzeit auf der sicheren Seite, wenn es um die Gewerbeummeldung geht und schützt dich und mögliche weitere Gesellschafter vor der hohen Strafe des Versäumnisses.