14.05.2020

GbR Haftung - Haftung in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
GbR Haftung - Haftung in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Zusammenfassung

In diesem Artikel erfährst du, was eine GbR ist, wann diese gegründet wird und welche Rechtsfähigkeit und Haftung bei einer GbR gilt.
6 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Was eine GbR ist
  • Wann eine GbR gegründet wird
  • Was bei der GbR Haftung wichtig ist
  • Wie sich GbR und OHG unterscheiden

Inhalt

  1. Was ist eine GbR?
  2. Wann sollte ich eine GbR gründen?
  3. Rechtsfähigkeit und Haftung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  4. Beschränkung der GbR Haftung
  5. Die Auswirkung auf die Vorsteuerabzugsberechtigung
  6. Der Aufbau von Gesellschaftsvermögen
  7. Rücklagen und Gewinnerzeugung als Investitionsmittel
  8. Unterschied zwischen GbR und OHG

Was genau ist eine GbR?

Die Abkürzung GbR steht für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie lässt sich ohne Schwierigkeiten gründen und ermöglicht eine leichte Verwaltung. In dieser Hinsicht ist sie die simpelste Variante einer Personengesellschaft, die sich auf Basis zweier natürlicher oder juristischer Personen gründen lässt. Der Vorteil ist die Gründung vollständig ohne Mindestkapital, wodurch sich auch ohne weiterführende Einschränkung und Haftung das eigene Unternehmensziel verfolgen lässt.

Rund um die Gründung gibt es bei der GbR zudem verhältnismäßig wenig Aufwand. So stehen keine großen finanziellen Aufwendungen an, die im Streben nach den eigenen Geschäftszielen mit der Zeit zur Gefahr werden können. Auch steuerlich ist die Verwaltung transparent und übersichtlich, wodurch für einen Jahresumsatz von maximal 260.000 Euro sowie bei einem Gewinn von höchstens 25.000 Euro die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung ausreicht.

In diesen Fällen wird eine GbR gegründet

Wenn du es selbst in Erwägung ziehst, eine GbR zu gründen, basiert diese in der Regel auf einem detaillierten Gesellschaftsvertrag. In diesem können die Rechte und Pflichten der Partner für die Gründung festgeschrieben werden, um im Streitfall auf ein aussagekräftiges und übersichtliches Dokument zurückgreifen zu können. Dort können weiterführende Informationen zum Vorgehen bei Problemen oder bezüglich der Haftung vermerkt werden.

Achte bei der Gründung zudem darauf, dass der Firmenname der Gesellschaft sowohl den Vor- als auch den Nachnamen beider Gründer beinhalten muss. Auch die Abkürzung GbR ist vorgeschrieben, weitere Kürzel sind hingegen unzulässig. Anschließend kannst du dich rund um deine Branche mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts absichern. Für folgende Gruppen bietet sich die Gründung an:

  • Kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe
  • Freiberufler wie Anwälte und Ärzte
  • Forst- und Landwirte
  • Arbeitsgruppen im Baugewerbe
  • Konzerne und Kartell

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Rechtsfähigkeit und Haftung der GbR

Auch wenn einer GbR früher noch keine Rechtsfähigkeit zugesprochen wurde, hat sich dieses Element der Rechtsprechung mit der Zeit gewandelt. Zumindest eine Teilrechtsfähigkeit wird der GbR mittlerweile gewährt, auch wenn die Grenzen nicht vollständig eindeutig sind. Ähnlich wie bei der Haftung sind jedoch von Situation zu Situation bestimmte Voraussetzungen zu beachten, um im rechtlichen Bereich alle Anforderungen des BGB zu erfüllen.

Innerhalb der Haftung sind immer beide Gesellschafter für eine Entscheidung verantwortlich. Die Haftung erfolgt hierbei vollständig unbeschränkt und darf durchaus mit dem Privatvermögen zusammengeführt werden. Dies ermöglicht laut BGB zwar das eigenständige Tätigen von Rechtsgeschäften, die Verbindlichkeiten lässt diese Form der Verwaltung jedoch nicht außen vor. Aufgrund der Haftung mit dem gesamten Privatvermögen ist von Beginn an gutes Wirtschaften gefragt, um die Entstehung finanzieller Schäden zu vermeiden.

Beschränkung der GbR Haftung

Bei der Gründung einer GbR solltest du an dieser Stelle immer beachten, dass du und der zweite Gesellschafter möglichst einig und gemeinsam agieren. Nur so können Entscheidungen getroffen werden, die beide Partner gleichermaßen betreffen und der BGH-Rechtsprechung folgen. Auch wenn du dank der Verpflichtung zur gemeinschaftlichen Entscheidung rund um deine Haftung durchaus abgesichert bist, solltest du dich in deinen Freiheiten nicht beschränken lassen. Eine konkrete Erfassung um Gesellschaftsvertrag ist aus diesem Grund meist die beste Idee.

Rund um die Haftung ist es wichtig, mithilfe eines derartigen Vertrags bestimmte Vereinbarungen zu treffen. Interne Regelungen sind in dieser Hinsicht der einzige Weg, um die Kompetenzen in der GbR eigenständig zu verteilen und das Vorgehen bei Problemen zu dokumentieren. Die Details aus dem Gesellschaftsvertrag sind daher die einzigen Ansätze, um die Haftung vorab zu besprechen und die Geschicke des Unternehmens zu lenken. Rein rechtlich hat die Verfügbarkeit eines Vertrags jedoch keine Auswirkungen auf die Haftung selbst.

Die Auswirkung auf die Vorsteuerabzugsberechtigung

Sollte die GbR anhand ihrer Gewinne und Umsätze umsatzsteuerpflichtig sein, kann die Summe der Steuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden. Anschließend lässt sich die Vorsteuer wieder geltend machen, wenn die Rechnung konkret an die GbR gerichtet war. In Streitfällen kann das Finanzamt durchaus für eine Aberkennung der Beträge sorgen, was sich jedoch mit einem Einspruch innerhalb der Frist von einem Monat häufig korrigieren lässt. Auf die Haftung für die Forderungen der Gläubiger hat dies jedoch keine Auswirkungen.

Hier erklären wir dir in einem Artikel die Voraussetzungen um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein.

Der Aufbau von Gesellschaftsvermögen

Viele Unternehmer stellen sich nach der Gründung einer GbR die Frage, wie sich aus den bisherigen Werten ein konkretes Gesellschaftsvermögen ergeben kann. In der Regel setzt sich dieses aus den geleisteten Beiträgen im Gesellschaftsvertrag zusammen, die im Vorhinein umfassend vereinbart wurden. Auch die erworbenen Berechtigungen und Gegenstände durch die GbR sind Teil des geschäftlichen Vermögens.

Hierbei musst du jedoch beachten, dass es bei der Verwaltung des Vermögens auf eine gesamthänderische Umsetzung ankommt. Dies bedeutet, dass du nur in Absprache mit dem Gründungspartner über das vorhandene Kapital verfügen darfst. Um das Gesellschaftsvermögen für die weiterführende Entwicklung des Unternehmens nutzen zu können, kommt es daher auf Einigkeit an. Aber wie genau ist der Gesellschaftsvertrag mit der Haftung verbunden?

Rücklagen und Gewinnerzeugung als Investitionsmittel

Um mit der eigenen GbR und den damit verbundenen Investitionen Erfolg zu haben, sollte zunächst ein konkretes Vorgehen ermittelt werden. So lässt sich vermeiden, dass die Notwendigkeit einer Haftung eintritt oder dass ein Schaden entstehen kann. Mit weiterführenden Investitionen lässt sich zudem vermeiden, dass mit der Zeit eine Zahlungsunfähigkeit entsteht, sodass die GbR Schritt für Schritt in der Lage ist, ein gewisses Eigenkapital aufzubauen. Auch die Vertretungsmacht lässt sich im Kontext der Haftung mit dem Gesellschaftsvertrag vorab bestimmen, wodurch die Grundlagen zur Handlung in der GbR stets gegeben bleiben.

So unterscheiden sich GbR und OHG

Eine weitere Personengesellschaft ist die OHG. Bei dieser kommt es auf den Zweck zur Führung eines Handelsgewerbes an, wodurch der Zweck bereits im Vorhinein definiert wurde. Daher ist es zwingend notwendig, für eine Eintragung im Handelsregister zu sorgen und den Umfang der eigenen Tätigkeit zu planen. Auch in Hinblick auf die Haftung gibt es laut BGB kaum Unterschiede, wodurch beide Gesellschafter zu gleichen Teilen auch mit dem eigenen Privatvermögen haften.

Mit der Eintragung in das Handelsregister wird aus der GbR somit eine OHG. Hierbei steht ebenfalls der Gläubiger im Fokus, der anhand seiner offenen Ansprüche von einer eindeutigen Haftung profitiert. Bei der GmbH sieht diese Haftung wiederum anders aus, wodurch nur mit dem betrieblichen Vermögen gehaftet werden muss. Auch hierbei sind die Details jedoch im Gesellschaftsvertrag vermerkt, wodurch die Haftung stets eindeutig geklärt ist.