Am Freitag nach Thanksgiving ist es wieder soweit: Was in den USA traditionell im stationären Handel stattfindet, ist in Deutschland der Feiertag des E-Commerce. Händler locken mit satten Rabatten in ihren Online-Shops und auch wir haben uns eine besondere Aktion ausgedacht. Die findest du am Ende des Artikels. Erstmal stellen wir den für den E-Commerce heißesten Tag im Jahr vor und geben Tipps, die du im Prozente-Wahnsinn beachten solltest.
In Deutschland spielt das Wochenende um den Freitag nach Thanksgiving eine große Rolle für den E-Commerce, wie eine Studie von RetailMeNot belegt. Das Gutscheinportal hatte nach deutlichen Steigerungen gegenüber den Vorjahren für 2016 einen Umsatz von über einer Milliarde prognostiziert. Wir sind gespannt, welche Zahl dieses Jahr erreicht wird!
In der Grafik wird deutlich, dass es längst nicht mehr nur um den Freitag geht, sondern dass das ganze Wochenende und der Montag ebenso für Rabattaktionen genutzt werden. Händler weiten ihre Deals mittlerweile sogar oft auf die gesamte Woche vor dem schwarzen Freitag aus.
Die bekannteste Wochenaktion ist wohl die Cyber Monday Week von Gigant Amazon. Jeden Tag gibt es hier seitenweise Angebote, von Consumer Electronic über Spirituosen bis hin zu Windeln ist alles dabei.
Doch auch andere Handelsriesen locken mit Angeboten, wie beispielsweise Media Markt mit dem eigenen Red Friday oder Saturn mit der Black Week, die bereits letzten Freitag startete.
Alte Hasen des E-Commerce werden sich an eine Zeit erinnern, in der jeder zum Black Friday auch mit Black Friday werben konnte. Das ging bis Dezember 2013. Seitdem hat sich ein Unternehmen aus Hongkong die Markenrechte in Deutschland gesichert - und verschickt fleißig Abmahnungen. Lediglich die beschreibende Nutzung ist erlaubt, auf die Bewerbung von Angeboten mit dem Zusatz Black Friday sollte sicherheitshalber verzichtet werden.
Dass das kein Spaß ist, hat die Süddeutsche Zeitung erfahren. In Unterlassungserklärungen ist bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro genannt. Dazu kämen Anwaltskosten, die sich an einem Streitwert von 100.000 Euro orientieren.
Starker Tobak, wobei die Verantwortlichen scheinbar die Agilität im E-Commerce unterschätzt haben. Die vielen unterschiedlichen Namen und steigende Umsatzzahlen zeugen von einer schnellen Anpassungsfähigkeit der Branche.
Den großen Anteil vom Kuchen stecken sich natürlich die Big Player ein, aber wieso solltest nicht auch du mit deinem Online-Shop etwas profitieren?
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Black Friday ist ein generischer Begriff, und da hat es das DPMA seit Jahren einfach nur "verpennt", endlich die aufgelaufenen Beschwerden abzuarbeiten.
Neulich gab es sogar eine einstweilige Verfügung (https://www.black-friday.de/black-friday-de-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-black-friday-gmbh-und-super-union-holdings-ltd), damit der Unfug von denen aufhört. :-P
Was denkst du?