08.09.2019

Differenzbesteuerung nach §25a UStG

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Differenzbesteuerung nach §25a UStG

Zusammenfassung

In diesem Artikel erklären wir, wie das Prinzip der Differenzbesteuerung funktioniert, welche Kriterien es gibt und wie du die Besteuerung beim Finanzamt anmeldest.
3 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Wie die Anwendung der Differenzbesteuerung funktioniert
  • Welche Kriterien nach §25a UStG gelten
  • Wie du die Differenzbesteuerung beim Finanzamt anmeldest

Die Differenzbesteuerung findet nach §25a UStG bei gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen Anwendung. Dies ist besonders interessant, wenn du als Wiederverkäufer Produkte erwirbst und diese dann wieder verkaufst. Mit der Differenzbesteuerung soll nämlich vermieden werden, dass beim Wiederverkauf eines Gegenstands nochmal in voller Höhe die Umsatzsteuer berechnet wird. Wie die Anwendung der Differenzbesteuerung genau funktioniert, erfährst du in diesem Beitrag.

So funktioniert die Differenzbesteuerung

Das Prinzip der Differenzbesteuerung ist einfach: Lediglich für die Differenz von Einkaufspreis und Verkaufspreis musst du als Unternehmer die Umsatzsteuer berechnen. Nutzt du den erworbenen Gegenstand auch privat oder erwirbst ihn mit deinem Unternehmen zur Eigennutzung, gilt die Differenzbesteuerung nicht.Perfekt vorbereitet mit FastBill

Kriterien für die Differenzbesteuerung nach §25a UStG

Für die Differenzbesteuerung werden laut §25a UStG folgende Kriterien vorausgesetzt:

  • Du bist als Unternehmer ein Wiederverkäufer, das heißt du handelst erwerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen oder versteigerst diese in deinem Namen öffentlich.
  • Die Gegenstände wurden im Gemeinschaftsgebiet geliefert.
  • Der Verkäufer schuldet beim Verkauf an dich keine Umsatzsteuer bzw. unterliegt selbst der Differenzbesteuerung.

Beispiel für Differenzbesteuerung nach §25a UStG

Wie oben beschrieben, gilt bei der Differenzbesteuerung:

Verkaufspreis - Einkaufspreis = Umsatzsteuerpflichtiger Betrag

Nehmen wir an du kaufst von einer Privatperson ein Gemälde für 50.000 Euro. Auf Kunstgegenstände kann nach §25a Absatz 2 UStG die Differenzbesteuerung angewendet werden. Da du das Gemälde von einer Privatperson erworben hast, zahlst du beim Einkauf keine Vorsteuer ab.

Nach einem halben Jahr verkaufst du das Gemälde wieder für 75.000 Euro. Für die Differenzbesteuerung ermittelst du den umsatzsteuerpflichtigen Betrag wie beschrieben und zahlst Umsatzsteuer auf die Differenz, also auf 25.000 Euro.

Die Umsatzsteuer (19% von 25.000 Euro = 3991,6 Euro) darfst du jedoch nicht gesondert auf der Rechnung ausweisen. Du trägst einfach den Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer ein. Bemessungsgrundlage sind dabei die 25.000 Euro minus die 3991,6 Euro, also 21008,4 Euro. Einkaufspreise, Verkaufspreise, sowie die Bemessungsgrundlagen müssen aus deinen Aufzeichnungen für das Finanzamt ersichtlich sein.

Differenzbesteuerung beim Finanzamt anmelden nach §25a UStG

Möchtest du die Differenzbesteuerung, wie im Beispiel beschrieben, auf Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten anwenden, kannst du dies spätestens bis zur Abgabe der ersten Voranmeldung für das laufende Kalenderjahr beim Finanzamt melden. Die Erklärung ist bindend und gilt für mindestens zwei Jahre.

Wie immer besprichst du das Thema am besten mit deinem Steuerberater oder dem Finanzamt. Wir können keine steuerliche Beratung anbieten, sondern liefern nur einen Einsteig ins Thema. Solltest du noch Fragen haben, kannst du sie aber gerne in den Kommentaren stellen.