Als Startup hast du es nicht immer leicht. Die Idee ist vorhanden, du und dein Team sind hoch motiviert – und trotzdem könnt ihr nicht so richtig durchstarten. Das Problem: Dir fehlt es an Kapital, und so geht es vielen Existenzgründern. Banken wollen dir nicht helfen, aber das sollte dich nicht stören, denn schließlich gibt es eine alternative Finanzierungsform, die perfekt für dich ist: Crowdfunding.
Dokumente abheften ist lästig und kostet viel Zeit. Zuerst musst du den passenden Ordner finden, dann die richtige Stelle im Ordner, dann das Dokument lochen und abheften. Noch lästiger ist es die Dokumente hinterher im Durcheinander aus Ordnern und Registern wiederzufinden. Wenn du deine Dokumente nebenbei auch noch digitalisieren willst, hast du eigentlich keine Chance das ohne wahnsinnigen Zeitaufwand zu erledigen. Bis jetzt. JETZT INSTALLIEREN: DIE FASTBILL SCAN APP Denn unsere Freunde von fileee machen Schluss mit aufwendingen Abheft- und Scanprozessen und beweisen, dass diese nicht nötig sind. Dazu hat das Team von fileee neben der fileee App nun auch eine innovative Box konzipiert, die fileee box .
An allen Ecken höre ich, wie wichtig Kundenbindung ist und was alles für Kunden getan wird. Dabei merken viele UnternehmerInnen gar nicht, wie oft sie ihren Kunden vor den Kopf stoßen. So werden viele Kunden gar nicht erst zu Stammkunden oder bestehende Stammkunden melden sich irgendwann nicht mehr.
Bootstrapping kann für deine Gründungsfinanzierung eine echte Alternative sein. Gerade, wenn du keine Lust auf seitenlange Businesspläne und Konzepte und einen Pitch nach dem anderen bei Banken und Investoren hast. In diesem Artikel erfährst du … … was Bootstrapping bedeutet, … was du beachten musst … und für welche Geschäftsmodelle und Gründer es sich lohnt.
Ein freier Beruf ist wie folgt definiert: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater , beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“ So besagt es zumindest das Einkommenssteuergesetz (§18 EStG) . Doch hilft uns diese offizielle Beschreibung wirklich weiter? Eigentlich nicht, denn die Definition ist durch den Gesetzgeber sehr vage formuliert.