17.03.2015

Steuererklärung: So lässt sich ein Arbeitszimmer absetzen

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Steuererklärung: So lässt sich ein Arbeitszimmer absetzen

Zusammenfassung

In diesem Beitrag erfährst du, wie du ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kannst und worauf du bei der Argumentation achten solltest.
3 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • Wann du ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen kannst
  • Warum du dich mit deinem Steuerberater absprechen solltest
  • Welche Kosten du angeben kannst

Die Steuererklärung treibt vielen Deutschen einmal im Jahr die Schweißperlen auf die Stirn. Vor dem inneren Auge erscheinen Aktenberge, graue Büroräume im Finanzamt und eine – an Matrix erinnernde – Zahlenhölle. Insbesondere die Frage „Was kann ich absetzen?“ macht viele Steuerpflichtige unsicher. Das häusliche Arbeitszimmer ist ein klassisches Beispiel dafür.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?

Zwecks Minderung des Steuerbetrages wünscht sich natürlich jeder Arbeitnehmer, ein häusliches Arbeitszimmer absetzen zu können. Allerdings ist das gar nicht so einfach, denn die Definition beschreibt ein häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung.

In der Vergangenheit gab es sehr häufig Diskussionen zwischen dem Finanzamt und Steuerpflichtigen, die ihr Arbeitszimmer absetzen wollten. Dieser Umstand führte zu der o.g. Definition. So wird ein häusliches Arbeitszimmer mittlerweile nur noch anerkannt, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Arbeiten Sie also nur ab und zu mal im Homeoffice, und eigentlich im Büro, so wird das Finanzamt Ihren Antrag auf Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers ablehnen.

Platz für Argumentation

In einem Fall hatte ein Lehrer geklagt, da das Finanzamt sein häusliches Arbeitszimmer nicht anerkannte, in dem er Klausuren berichtigt und den Unterricht vorbereitet. Er gewann den Prozess. Allerdings nur, weil er belegen konnte, dass die Schule (in der er arbeitete) einen Antrag auf einen dortigen Arbeitsplatz für diese Tätigkeiten aus Platzmangel ablehnte.

Die Richter des Bundesverfassungsgericht räumten ein, dass es in einigen Berufen durchaus Platz für Argumentationen gibt, die zu einer Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers führen können. Denn der „andere Arbeitsplatz“ ist nicht genauer definiert. Hier lohnt es sich, mit seinem Steuerberater eine Strategie zu besprechen. Denn seit dem Jahressteuergesetz von 2010 gilt diese Regelung auch für Berufsgruppen, die keinen festen Arbeitsplatz mit Schreibtisch haben, beispielsweise Außendienstmitarbeiter. Dann sind immerhin bis zu 1.250€ steuerlich absetzbar.

Die Abzugsbegrenzung auf 1250 Euro gilt nicht, wenn ein angemieteter Raum außerhalb der eigenen Wohnung genutzt wird (s.o. „nicht-häusliches Arbeitszimmer“). In diesem Fall können alle tatsächlich anfallenden Kosten in Abzug gebracht werden. Ein solcher Mietvertrag muss tatsächlich „gelebt“ werden, was insbesondere bei Vorliegen eines schriftlichen Mietvertrages und regelmäßige bargeldlose Zahlung der Miete angenommen werden kann.

Unabhängig von der Anerkennung eines Arbeitszimmers können weiterhin die Kosten für Arbeitsmittel als Werbungskosten abgesetzt werden.

Das ein – in der Privatwohnung befindliches – Arbeitszimmer natürlich auch privat genutzt werden kann, sieht auch der Gesetzgeber ein. Daher schreibt er eine berufliche Nutzung zu 90% vor. Die anderen 10% sind für die private Nutzung vorgesehen.

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist auch, dass es sich bei einem häuslichen Arbeitszimmer um einen eigenen Raum handeln muss. Durchgangszimmer werden auch anerkannt. Handelt es sich jedoch nur um eine Arbeitsnische im Schlafzimmer, so kann das Arbeitszimmer nicht abgesetzt werden.

Arbeitszimmer absetzen: So geht’s!

Die anteiligen Kosten, die für ein häusliches Arbeitszimmer entstehen, sind als Werbungskosten (bzw. Betriebskosten bei Unternehmern) abzusetzen.

„Sofern keine direkte Zuordnung möglich ist, teilen Sie diese anteiligen Kosten nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche einschließlich des Arbeitszimmers auf.“

finanztipp.de

Beispielhaft können dies Energiekosten, Miete, Wasserkosten oder auch Renovierungskosten sein.

Angeschaffte Einrichtungsgegenstände, wie z.B. einen Schreibtisch, geben Sie als Arbeitsmittel an. Das Geltend machen der Arbeitsmittel ist sogar unabhängig von der Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers möglich. Ob sich diese Arbeitsmittel im Arbeitszimmer befinden, ist irrelevant.