In regelmäßigen Abständen veröffentlichen wir in unserem Blog Gastbeiträge von Partnern zu Themen, die für unsere Leser interessant sein könnten. Das Thema Gründungszuschuss ist für viele Gründer und Selbstständige eine hilfreiche Startfinanzierung, bei der sich recht aktuell die Gesetzeslage geändert hat. Wir freuen uns daher, dass René Klein vom Blog für-Gründer.de einen Beitrag mit den wichtigsten Neuerungen für uns zur Verfügung gestellt hat.
Der Gründungszuschuss war bisher ein wesentliches Element bei der Förderung der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Im September stand die Zahl derer, die durch den Gründungszuschuss gefördert werden bei 123.000 Existenzgründern. Seit Jahresbeginn 2011 wurden 95.000 Neuanträge auf den Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt. Mit einer Entscheidung des Deutschen Bundestags vom 23. September 2011 ändern sich in Zukunft die Gegebenheiten beim Gründungszuschuss jedoch erheblich. So wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen verabschiedet. Teil des Gesetzes sind auch massive Kürzungen beim Gründungszuschuss.
Weniger Förderung
Gründer aus der Arbeitslosigkeit müssen sich künftig auf folgende zwei Entwicklungen einstellen: es werden weniger Anträge auf Gründungszuschuss bewilligt und es gibt ganz einfach weniger Geld im Rahmen des Gründungszuschusses. Nachfolgend erläutern wir die Änderungen im Detail:
- Gründungszuschuss als Ermessensleistung: Künftig wird es dem Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit obliegen, zu entscheiden, ob der Gründungszuschuss gewährt wird oder nicht. Eine Tragfähigkeitsbescheinigung alleine reicht also nicht mehr aus. Vielmehr können nun Budgetrestriktionen zu einer Ablehnung führen.
- Kürzung der Förderphase 1: Bisher erhielt der Gründer für 9 Monate einen Zuschuss in Höhe seines Arbeitslosengeldes 1 (ALG 1) plus ein Pauschale von 300 € für die Sozialversicherung. Dieser Zeitraum wird nun auf 6 Monate verkürzt. Beträgt das ALG 1 also bspw. 1.000 € pro Monat reduziert sich der Zuschuss in Phase 1 um 3.900 € im Vergleich zur bestehenden Regelung. In der zweiten Förderphase konnte bisher eine Verlängerung der Pauschale von monatlich 300 € für weitere 6 Monate beantragt werden. Die mögliche zweite Phase verlängert sich nun auf 9 Monate. Dadurch bleibt zwar die maximale Höchstförderdauer von 15 Monaten erhalten – unterm Strich verringert sich die Förderung um einige tausend Euro.
- Weniger Zeit für die Gründung: Um den Gründungszuschuss künftig beantragen zu können, muss ein Restanspruch auf ALG 1 von 150 Tagen bestehen. In der bisherigen Regelung waren es 90 Tage. Dies bedeutet, dass Gründungen weniger ausführlich vorbereitet und geplant werden können.
Inkrafttreten werden die neuen Regelungen vermutlich zum 1.11.2011. Für Existenzgründer bedeutet dies, dass gerade in der Startphase der Selbstständigkeit die finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt schneller als bisher wegfällt und durch das Unternehmen aufgefangen werden muss.
Über Für-Gründer.de:
Für-Gründer.de (www.fuer-gruender.de) hilft auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Für-Gründer.de vereint mit Wissen, Kapital und Beratung die drei wichtigen Faktoren für eine erfolgreiche Existenzgründung. In der Kapitalgeber- und Förderdatenbank findet der Gründer mehr als 500 Wege der Finanzierung. Die passende Unterstützung bietet die Dienstleister- und Beraterbörse auf dem Portal.
Photo (CC) by Alan Cleaver


Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen will, kann sich anscheinend auch auf jobioo.com in einem eigenen Forum austauschen (das dürfte so etwas wie ein “Facebook für Arbeitslose” sein …
N.Sibich
von Norbert Sibich
So wie es aussieht ist die Kürzung des Gründungszuschusses vom Vermittlungsausschuss bestätigt worden und tritt leider in Kraft.
von Toralf
Ja, es ist leider beschlossene Sache. War aber 2011 schon klar, das gespart wird. Auf jeden Fall ist das ein Schlag ins Gesicht für die Gründer die wirklich ein Gewerk aufbauen wollen. Für die Gründungszuschuss Einkassierer ist es gut so.
von Fördermittel Existenzgründer
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