4. Fehler – Zeitpunkt/Datum

Dass auf einer Rechnung ein Datum zu stehen hat, ist natürlich selbstverständlich. Schließlich gehört ein Datum im schriftlichen Verkehr auf jedes Dokument. Dementsprechend ist es üblich, dass bei Fehlen des Datums die Rechnung vom Leistungsempfänger reklamiert wird. Wie schon in den vorangegangen Artikeln skizziert führt das zu unnötigem Papierkram und üblicherweise zu einer Verzögerung, bis die Zahlung geleistet wird.

Neben dem Datum als Zeitangabe ist es ebenso wichtig, dass der Zeitpunkt der Lieferung, bzw. der Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, angegeben wird. Das ist wohl der häufigste Grund, warum ein Leistungsempfänger eine Rechnung zurückweist (wenn es um das Thema Zeitangabe geht).

Somit kommen wir wieder zu unserem Aufruf:

Schreibt uns Eure Probleme oder negative Erfahrungen, die Ihr beim Rechnungsstellen gesammelt habt, als Kommentar oder als Mail an info@fastbill.com.

Als Dankeschön schenkt FastBill Euch Freizeit (noch 3 Tage).

Die geeignete Zeiterfassung, damit die Zeiträume der Leistungserbringung im Überblick gehalten werden können bringt FastBill.com natürlich gleich mit.

Viel Spaß beim Schreiben von Rechnungen wünscht das

FastBill-Team




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