3. Fehler – Steuernummer

Gerade diejenigen unter Euch, die ihr Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit neu angemeldet haben und voller Enthusiasmus beginnen Aufträge abzuarbeiten, freuen sich, wenn die erste Rechnung gestellt werden kann. Dabei können natürlich viele Fehler passieren. Nur Eines solltet Ihr nie vergessen:

§14 (1a) UStG sagt, dass in der Rechnung die vom Finanzamt  erteilte Steuernummer anzugeben ist. Wird dies nicht getan, so ist die Rechnung ungültig und muss neu geschrieben werden.

Eine Rechnung neu zu schreiben, bedeutet wieder eine Menge Papierkram, wie schon im vorherigen Artikel beschrieben. Also vergesst einfach dieses kleine aber wichtige Detail auf der Rechnung nicht. Ob es oben rechts, unter der eigenen Adresse oder unten in der Fußzeile steht ist völlig egal.

Somit kommen wir wieder zu unserem Aufruf:

Schreibt uns Eure Probleme oder negative Erfahrungen, die Ihr beim Rechnungsstellen gesammelt habt, als Kommentar oder als Mail an info@fastbill.com.

Als Dankeschön schenkt FastBill Euch Freizeit (noch 4 Tage).

Rechnungen schreiben kann richtig Spaß machen

FastBill-Team




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