Selbstständigkeit neben Studium und Arbeit

Gerade wenn man noch studiert oder sich neben einer Tätigkeit in einem festen Angestelltenverhältnis selbstständig machen will, sollte man die Firmengründung nicht überstürzen, sondern langsam mit einer nebenberuflichen Gründung bzw. Selbstständigkeit einsteigen. Hier gilt natürlich, wie immer, erst informieren, dann loslegen. Um Euch die Suche nach Informationen etwas zu erleichtern, habe ich hier die wichtigsten Informationen zum Thema Rechtsformen, Anmeldung, Buchführung und einige weiterführende Informationsquellen zusammengestellt.


Auf dem Weg in die Selbstständigkeit muss man sich zunächst für eine Rechtsform entscheiden, denn ohne korrekte Anmeldung, habt Ihr keine Legitimation tätig zu werden und Rechnungen zu schreiben.
Grundsätzlich unterscheidet man bei Gründungen zwischen den übergeordneten Rechtsformen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft.

Eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, Limited oder AG) ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gesellschaft haftet und hohe Kapitaleinlagen nötig sind (€ 25.000 bei einer GmbH). Damit ist eine Kapitalgesellschaft für die meisten Neugründungen, die ohne viel Startkapital auskommen müssen, zunächst uninteressant.
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, PartG, OHG, KG) ist kein Mindestkapital (Ausnahme: GmbH & Co. KG) nötig, allerdings haften hier die Gründer, also die Gesellschafter, mit ihrem Privatvermögen.
Insbesondere die GbR wird gerne als Rechtsform bei einem Zusammenschluss von zwei oder mehr Gesellschaftern genutzt, da für eine Gründung weder ein Mindestkapital noch ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nötig sind. Hier rate ich trotzdem einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen, da bei Schwierigkeiten, durch eine schriftliche Festlegung, Ärger vermieden wird.

Kleingründung als Nebentätigkeit
Wer sich neben Studium oder Arbeit als Einzelperson selbstständig machen möchte, dem steht zusätzlich die Möglichkeit offen ein Einzelunternehmen anzumelden.
Dies ist möglich für Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister und Freie Berufe. Kleingewerbetreibender ist man dann, wenn man mit seinem Gewerbe nicht mehr als € 50.000 Gewinn im Jahr (bis Sept. 2007 € 30.000) verzeichnet. Bei Handwerkern, Dienstleistern und Freien Berufen gibt es keine Gewinngrenzen. Ob Ihr einen Freien Beruf ausübt könnt Ihr hier Schritt für Schritt prüfen, denn eine ganze Reihe von Voraussetzungen regelt, ob man in diese Kategorie fällt. Sowohl Kleingewerbetreibende, als auch Freiberufler können sich, mit mindestens zwei beteiligten natürlichen Personen, auch als GbR firmieren.

Achtung Konkurrenz
Für Arbeitnehmer ist im Vorfeld einer Gründung wichtig zu klären, ob im Arbeitsvertrag festgeschrieben steht, dass der Arbeitgeber einer nebenberuflichen Selbständigkeit zustimmen muss. Ist dies der Fall, muss der Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt werden und und den Tätigkeiten eventuell schriftlich zustimmen. Man sollte auch darauf achten, nie in direkter Konkurrenz zum Tätigkeitsfeld des Arbeitgebers zu stehen, da dies im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen kann.

Anmeldung
Für Freiberufler ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich, es reicht eine einfache Anmeldung beim Finanzamt. Das Finanzamt ist auch die Instanz, die letztlich entscheidet, ob Eure Tätigkeit tatsächlich zu den Freien Beruf zählt. Alle anderen Kleingründungen müssen als Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden. Mit den richtigen Formularen sind diese Anmeldungen kein Problem. Hierfür stellt das Gründungsnetzwerk NRW ein hilfreiches Tool zur Verfügung, das nach wenigen zu beantwortenden Fragen zu Tätigkeitsbereich und Rechtsform, alle Formulare und Informationen auflistet, die man zur Anmeldung benötigt.

Buchführung
Ins Handelsregister eingetragene Unternehmen, z.B. GmbHs müssen grundsätzlich Bilanzen vorweisen. Selbständigen und Neugründern bleibt das dagegen zum Großteil erspart. Bei den meisten reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an das Finanzamt aus. Erst wenn ein Gewinn über € 50.000 im Jahr erwirtschaftet wird oder der Umsatz über € 500.000 steigt, muss eine Umstellung der Buchhaltung erfolgen. Auch hier haben es Freiberufler einfacher, bei Ihnen genügt die EÜR, ohne dass ein Grenzbetrag beachtet wird.

Besonderheiten Sozialversicherung
Als Vollzeit-Selbständige sind Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung selbst aufzubringen. Der Vorteil bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass die Regelungen des normalen Angestelltenverhältnisses erhalten bleiben und der Arbeitgeber 50 % der Versicherungsbeiträge bestreitet.
Als Student mit nebenberuflicher Selbstständigkeit ist man im Normalfall familienversichert oder als Studenten vergünstigt krankenversichert. Diese Absicherung erlischt allerdings, sobald die Selbstständigkeit außerhalb der Semesterferien 20 Arbeitsstunden pro Woche überschreitet und damit in Vollzeit betrieben wird.

Problem Scheinselbstständigkeit
Ein auftretendes Problem bei Kleingründungen ist die Scheinselbstständigkeit:
Wer an Weisungen des Auftraggebers gebunden ist, in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers arbeitet, an feste Zeiten gebunden ist und überdies weder die Kosten für die Arbeitsausführung trägt, noch rechtlich (über Rechtsform) und wirtschaftlich (über das unternehmerische Risiko) selbständig ist, der ist Scheinselbstständig. Bei einer Prüfung und Beanstandung durch den Deutschen Rentenversicherungsbund kann es dazu kommen, dass der Auftraggeber den Freien fest anstellen muss oder der Vertrag und die Arbeitsweise geändert werden müssen.

Ich hoffe diese Infos konnten ein wenig Licht ins bürokratische Dunkel bringen.
Für alle, die sich noch genauer informieren wollen:

  • Freie-Berufe.de – Portal des Bundesverbandes der Freien Berufe
  • GründerZeiten 33 – Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Thema Rechtsformen
  • GründerZeiten 44 – Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Thema Kleingründungen



2 Antworten auf Selbstständigkeit neben Studium und Arbeit

  1. Danke für diesen kleinen Überblick zum Thema Selbstständigkeit. Viele scheinen so eine Existenzgründung auf die leichte Schulter zu nehmen, besonders, wenn sie sich nebenbei selbstständig machen. Dabei gibt es im Internet so viele Informationen für Selbstständige, dass ich mich frage, wieso manche die einfachsten Dinge über Steuern und so weiter nicht wissen! Eigentlich schade.

  2. Pingback: • Wie man sich nebenberuflich selbständig machen kann | MisterInfo

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