Arbeit, die sich lohnt. Stundensätze kalkulieren.

Nach erfolgreichen Projekten und vielen Arbeitsstunden, stehen viele Freelancer am Ende des Monats mit einem vergleichsweise geringen Verdienst da. Im Vergleich zu den angestellten Kollegen wird zwar ein viel größerer Betrag erwirtschaftet, aber nach Abzug der üblichen Steuern, Versicherungen und Fixkosten bleibt davon nicht mehr viel übrig. Diese scheinbare Ungerechtigkeit ist meist hausgemacht und oft das direkte Ergebnis nicht durchdachter Honorarsätze.


Der Freelancer als Dienstleister sollte natürlich einen Preis für die zu erbringende Leistung benennen können. Die Festsetzung dieses Preises geschieht oft aus dem Bauch heraus und unerfahrene Freelancer orientieren sich gern an üblichen Stundengehältern ihrer angestellten Kollegen. Das Gehalt eines Festangestellten und der Verdienst eines Freelancers können allerdings nicht miteinander verglichen werden, da der Angestellte mit einem Gehalt entlohnt wird, dass er netto komplett für seine private Lebenshaltung verwenden kann. Beim Freelancer kommen zu den privaten Kosten noch viele unterschiedliche Kostenpunkte von Bürobedarf bis Versicherung dazu.

Viele Freelancer haben Angst davor, zu teuer zu werden und damit den Auftraggeber zu vergraulen. Dabei sollte man sich immer vor Augen halten, dass ein Angestellter für seinen Arbeitgeber Kosten verursacht, die weit über das Gehalt des Angestellten hinausgehen:

Gehalt Angestellter
Zu dem Bruttogehalt des Angestellten wird der Arbeitgeber mit zusätzlichen Kosten von ca. 20 % zur Sozialversicherung, rund 14 % zur gesetzlichen Krankenversicherung, etwa 1,9 % für Pflegeversicherung und 4,5 % für die Arbeitslosenversicherung belastet.
Und hier sind noch keine Kosten für weitere betriebliche Zuwendungen, wie vermögenswirksame Leistungen, krankheitsbedingte Fehlzeiten und Nebenkosten wie Dienstwagen und Büro-Infrastruktur integriert.

Man kann sich also getrost von dem Gedanken verabschieden, dass ein Freelancer den Auftraggeber teurer kommt als dessen Angestellter. Nicht umsonst werden so viele Aufträge aus den Unternehmen an externe Dienstleister vergeben. Nun gilt es allerdings herauszufinden, wie hoch ein realistischer Stundensatz ausfallen muss. Dazu ist es sinnvoll zunächst die Kostenseite zu betrachten, denn es gilt die Einkommensseite mit der Kostenseite auszugleichen und natürlich noch Gewinne zu erwirtschaften.

Um Kostenpunkte realistisch einschätzen zu können, müssen unterschiedliche Preiskomponenten bedacht werden. Dazu sollte darauf geachtet werden, einige oft versteckte Posten mit zu berücksichtigen:

Sachgemeinkosten
Dazu gehören sehr nahe liegende Dinge wie Bürobedarf und Kommunikationskosten, Instandhaltungskosten von Maschinen und Werbekosten sowie den notwendigen Steuerberater oder Buchhalter.
Bei der Kalkulation der Kosten werden dabei nicht nur Beträge für steuerlich relevante Felder betrachtet, sondern auch solche zur Deckung der privaten Kosten. Darunter fallen sämtliche Lebenshaltungskosten, wie Beträge für Miete und Energie, Versicherungen und Lebensmittel etc..

Abschreibungen
Oft werden Kosten übersehen, die nicht so offensichtlich sind. Dazu gehören z.B. Abschreibungen, die sich unter anderem aus dem Wertverlust von Arbeitsgeräten ergeben und manchmal beträchtlich ins Gewicht fallen: z.B. ein Computer oder Laptop wird offiziell nur mit einer Nutzungsdauer von drei Jahren eingestuft. Das langfristige Einkalkulieren dieser Kosten macht durchaus Sinn.

Personalkosten
Falls Angestellte vorhanden sind, müssen natürlich auch diese Kosten in die Gesamtkostenabschätzung mit einfließen. Hier gelten die oben genannten Bedingungen zu Gehalt und Arbeitgeberaufwendungen.

Neben den ganzen Kosten die entstehen, möchte sich ein Jeder auch noch etwas zu Essen kaufen und den normalen Alltag bestreiten. Mit anderen Worte ein eigenes “Gehalt” haben aus der Tätigkeit als Freelancer.

Um diesem Betrag nun einen entsprechenden Stundensatz gegenüberstellen zu können, ist es wichtig zu wissen, wie viele Stunden effektiv in Rechnung gestellt werden können.
Natürlich kann man sagen, dass acht Stunden, 5 Tage die Woche (meistens mehr) gearbeitet werden kann. Allerdings kann nicht jede Arbeitsstunde auch auf ein Projekt verrechnet werden. Es fallen oft nicht verrechenbare Stunden in Form von krankheitsbedingten Fehlstunden, urlaubsbedingten Fehlstunden (denn Urlaub möchte jeder mal haben) oder Stunden für Verwaltungstätigkeiten an.
Auch solche Stundenausfälle sollten in die effektive monatliche Stundenzahl mit einbezogen werden.

Bei dieser Einschätzung hilft oft der Blick auf vergangene Projekte und Arbeitsmonate. Wer mit FastBill arbeitet, kann hier einfach auf die Auswertung der Zeiterfassung zurückgreifen und sofort sehen, wie viele effektive Stunden gearbeitet wurden. Neulingen kann ich diese Form des Zeitcontrolling nur empfehlen, da man sich hiermit und über die Projektmanagement- und Rechnungstools von FastBill einen genauen Überblick über alle Projekte verschaffen kann und nebenbei noch viel Zeit für die Verwaltung spart.

Hat man nun die effektive Stundenzahl im Monat errechnet, muss der Kostenbetrag und der Betrag über den gewünschten Gewinn mit der Stundenanzahl gegenrechnet werden. Daraus ergibt sich das entsprechende Stundenhonorar.

In folgenden Links, sind einige Honorarkalkulatoren angegeben, mit denen schnell und unkompliziert ausprobiert werden kann, wie hoch ein Stundensatz sein könnte. An einer ausführlichen Kalkulation kommt man dabei meist trotzdem nicht vorbei.

Dann noch viel Spaß beim Zahlenjonglieren.

Weiterführende Links zum Thema Stundensatzkalkulation:

  • Gulp (Aktuelle Trends in der Stundensatzentwicklung im Bereich IT)
  • Honorarrechner als xls – (etwas grober, aber übersichtlicher Honorarrechner für den ersten Überblick)
  • Honorarrechner online – (Honorarberechnung mit detaillierter Abfrage privater Kosten)



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